Hallo,
hier mal eine Frage aus dem Kaufvertragsrecht (Händler an Privat).
Jemand bestellt in einem Onlineshop einen Artikel zum Preis von 70 € und bezahlt sofort per Paypal. Der Verkäufer bestätigt die Bestellung und sendet per Mail eine Rechnung.
Am nächsten Tag schreibt er, sein Lieferant könne nicht liefern und bittet um die Bankverbindeng zwecks Rücküberweisung.
Der Käufer möchte aber die Ware, da er anderswo etwa 50 € mehr bezahlen müsste.
Welche Möglichkeiten hat der Käufer jetzt?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Vielen Dank und viele Grüße
Ulla
Hallo!
Welche Möglichkeiten hat der Käufer jetzt?
Abwarten, dem Verkäufer eine Frist setzen und dann auf Leistung klagen. Es scheint ja noch andere Lieferanten zu geben, also ist die Leistung nicht unmöglich und der Verkäufer muss liefern.
Bin gespannt auf eure Antworten.
Naja, hast Du ersnthaft im Ergebnis etwas anderes erwartet?
Hallo worldwidefab,
Naja, hast Du ersnthaft im Ergebnis etwas anderes erwartet?
ernsthaft nicht, die Rechtslage ist ja klar. Aber manchmal kommen überraschende Ideen … 
Welche Frist wäre denn angemessen? Vor allem dann, wenn es sich um einen Artikel handelt, dessen Lieferung sich nicht ewig nach hinten verzögern sollte. Gehen wir mal im vorliegenden Fall von etwa drei Wochen aus, dann wird der Artikel (Badarmatur) benötigt (ein Handwerker ist für den Einbau bauftragt und dann zieht die Familie ein).
Grüße
Ulla
Hallo,
Jemand bestellt in einem Onlineshop einen Artikel zum Preis
von 70 € und bezahlt sofort per Paypal. Der Verkäufer
bestätigt die Bestellung und sendet per Mail eine Rechnung.
Am nächsten Tag schreibt er, sein Lieferant könne nicht
liefern und bittet um die Bankverbindeng zwecks
Rücküberweisung.
Der Käufer möchte aber die Ware, da er anderswo etwa 50 € mehr
bezahlen müsste.
Welche Möglichkeiten hat der Käufer jetzt?
zunächst sollte geklärt werden, ob mit der Bestätigung der Bestellung überhaupt der Antrag angenommen und damit ein Vertrag geschlossen wurde. Im Regelfall ist das nicht so. Ein Blick in die AGB des Verkäufers bringt hier Klarheit.
Gruß
S.J.