Kaufvertrag vom Verkäufer nicht erfüllt

Hallo,
wenn ein Gegenstand gekauft und geliefert wird, und es sich dann herausstellt, dass er nicht die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften hat, kann man Rückgabe, Nachbesserung, Umtausch, Preisnachlass fordern. Wer kann mir Näheres über diese Modalitäten sagen oder mitteilen, wo entsprechende Quellen zu finden sind?
Für Hinweis Dank und Gruß
Fritz

Hallo,

wenn ein Gegenstand gekauft und geliefert wird, und es sich
dann herausstellt, dass er nicht die im Kaufvertrag
zugesicherten Eigenschaften hat, kann man Rückgabe ,

Nein.

Nachbesserung, Umtausch, Preisnachlass fordern. Wer kann mir

Ja, schon eher.

Näheres über diese Modalitäten sagen oder mitteilen, wo
entsprechende Quellen zu finden sind?

BGB § 433 - 442. Ggf. noch BGB § 474 - 476

Gruß

S.J.

Hallo,

kann man Rückgabe ,

Nein.

Manchmal aber schon, oder? Wenn eine Nachbesserung z.B. nicht möglich ist oder bereits vergeblich versucht wurde oder der Verkäufer dies nicht wollte? Nach §437BGB?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

kann man Rückgabe ,

Nein.

Manchmal aber schon, oder? Wenn eine Nachbesserung z.B. nicht
möglich ist oder bereits vergeblich versucht wurde oder der
Verkäufer dies nicht wollte? Nach §437BGB?

Hallo,

ja, stimmt. Aber diese Umstände scheinen hier nicht vorzuliegen.

Gruß

S.J.