Hallo zusammen!
Angenommen man bestellt einen Gutschein telefonisch und der Händler schickt auf eine nicht verifizierte Mailadresse einen PDF- Gutschein, der ausgedruckt werden soll/kann damit man diesen verschenken könnte. Diese Mail wurde ohne ausdruck gelöscht und der Gutschein ist nicht wieder herstellbar und wird auch nicht mehr benötigt. Ist man zur Zahlung verpflichtet?
Angenommen man bestellt einen Gutschein telefonisch und der
Händler schickt
Wie wurde denn am Telefon vereinbart, dass der Gutschein geliefert wird
auf eine nicht verifizierte Mailadresse
Was ist denn eine nicht verifizierte Mail-Adresse?
Diese Mail wurde ohne ausdruck
gelöscht und der Gutschein ist nicht wieder herstellbar
Warum nicht? Solche digitalen Daten sind ja immer noch irgendwo gespeichert, zur Not beim Anbieter, wenn man selbst die technischen Mittel nicht hat/aufbringen will
und wird auch nicht mehr benötigt.
Das ist erstmal das Problem des Kunden
Ist man zur Zahlung verpflichtet?
Ohne zu wissen, was auf die Fragen oben geantwortet wird, kann man das schlecht sagen. Tendenz: Ja!
Angenommen man bestellt einen Gutschein telefonisch und der
Händler schickt auf eine nicht verifizierte Mailadresse einen
PDF- Gutschein, der ausgedruckt werden soll/kann damit man
diesen verschenken könnte.
Also wird am Telefon ein Kaufvertrag geschlossen. Lieferung von Ware x über Transportweg y gegen Zahlung von Geldbetrag z.
Diese Mail wurde ohne Ausdruck
gelöscht
Der Käufer hat die Ware auf dem vereinbarten Transportweg erhalten und weg geschmissen.
und der Gutschein ist nicht wieder herstellbar und
wird auch nicht mehr benötigt.
Hat mit dem Vertrag nichts zu tun.
Man könnte den Verkäufer allenfalls um Kulanz bitten und den Gutschein erneut zuschicken lassen. Eine Kopie des Gutscheins müsste sich im Postausgang des Verkäufers befinden oder der Code des Gutscheins müsste in seiner Buchhaltung hinterlegt sein.
Ist man zur Zahlung
verpflichtet?
Selbstverständlich der andere Vertragspartner hat seinen Teil des Vertrages ja erfüllt.
Oder soll hier nach Fernabsatzgesetz von der 14tägigen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden vom Vertrag zurück zu treten?
Das Problem hier dürfte die Rückgabe der „Ware“ sein bzw. der Nachweis, dass der Gutschein noch nicht benutzt wurde und es wirklich keine Kopien gibt und der Gutschein nachträglich eingelöst wird.
Wenn du mit nicht „verifizierte Mailadresse“ meinst, dass du *versehentlich* die falsche angegeben hast und der Händler vor Versendung des Gutscheins nicht erstmal so etwas wie eine Bestätigungsmail gesendet hat, würde dass, meiner Meinung nach, auch höchstens auf Kulanz hinauslaufen. (i.d.R. sind Gutscheincodes einmalig und eindeutig, d.h. sie können auch vom jeweiligen Anbieter gelöscht werden)
Anmerkungen:
*versehentlich* auch wenn es evtl. mit dem Beweis schwer fällt, wenn man es bewusst macht, ist es Betrug.
Die Dinge in deinem Vorletzten Satz, wenn du den Ausdruck hättes und diesen die Toilette runterspülst, ist das dein Vergnügen. Was du mit einer realen Ware machts, ist dem Verkäufer auch ziemlich egal. (höchsten bei einem Umtausch etc. nicht)
Sollte die falsche eMailadresse existieren und der Empfänger löst diesen ein, ist es ein Problem des eigentliches Käufers. (im Gegensatz zu einer Falschlieferung einer realen Ware) siehe dazu auch www.teltarif.de/online-gutschein-e-mail-irrtum-verse…
Ich tendiere auch zur Meinung meiner Vorredner, der Vetrag ist zustande gekommen und wurde vom Anbieter erfüllt, du müsstest also bezahlen. Der Gutscheinanbieter könnte, auf Kulanz, den Gutschein aber evtl. wieder zurücknehmen (Durch Löschung des Codes aus dem jeweiligen System)
Was wäre denn wenn jemand Fremdes etwas bestellet hätte und an jemanden senden liese, mit falscher Adresse, der davon nichts weiß und dieser Unwissende dann die Mail als Spam gelöscht hätte?
Was könnte denn der Unwissende dazu wenn ein halbes Jahr später plötzlich eine Mahnung für etwas ins Haus flattert, was so gar nicht für ihn existent ist?
Was wäre denn wenn jemand Fremdes etwas bestellet hätte und an
jemanden senden liese, mit falscher Adresse, der davon nichts
weiß und dieser Unwissende dann die Mail als Spam gelöscht
hätte?
man hat nichts bestellt, also muss man auch nichts zahlen. was denn wohl sonst?
Was könnte denn der Unwissende dazu wenn ein halbes Jahr
später plötzlich eine Mahnung für etwas ins Haus flattert, was
so gar nicht für ihn existent ist?
er kann sie den gleichen weg nehmen lasse wie die email. interessant wird es erst bei einem mahnbescheid. dem sollte man dann dringend widersprechen.
aber vorsicht: einfach nach einer tatsächlichen bestellung behaupten, man wär’s nicht gewesen - das geht aber sowas von ganz schnell nach hinten los…
btw., dass jedes normale mailkonto einen papierkorb hat, aus dem man auch spam-mails wieder rausholen kann, ist bekannt?