Hallo allesamt,
Herr X, ein Freiberufler würde bei dem Auto-Händler seines Vertrauens ein Fahrzeug (Preis 53000) ordern. Vereinbart wäre Restwertleasing mit Raten von 260 Euro und einem Restwert des Fahrzeugs von 22000 Euro. Die Ausstattung des Fahrzeuges würde im Kaufvertrag bestätigt, auch der Restwert. Ebenfalls würde -in einem separatem Schriftstück- bestätigt, daß das Fahrzeug am Ende für exakt die 22000 Euro übernommen werden könnte.
4 Wochen später erhielte Herr X eine Auftragsbestätigung über ein Fahrzeug, in dem zu der georderten Ausstattung zwei weitere Ausstattungsoptionen in Höhe von 1300 Euro gelistet wären.
Mal abgesehen davon, dass Herr X moralisch verpflichtet wäre, diesen Fehler dem Autohaus zu melden, ist er es auch rechtlich?
Für den Fall, dass das Fahrzeug nun nicht mehr umkonfiguriert werden könnte: Wer trüge die Differenz? Es stände ja zu befürchten, daß entweder die Leasing die Differenz auf die Raten aufschlägt, oder der Restwert sich entsprechend erhöht.
Gruß
norsemanna