Guten Tag,
ich habe vor ein paar Jahren einen bestimmten Artikel von einer Privatperson gekauft.
Die Lieferung des Artikels ist auf des jahr 2006 vereinbart worden. Jedoch hat diese Person nie etwas geliefert. Hab ihn jetzt ausfindig gemacht. kann ich nach ca 3 Jahren meinen Artikel noch einfordern oder ist da eine Frist abgelaufen?
Danke…DerChecker1968
Tut mir ,leid -am besten einen Anwalt fragen…
Shirs
Da sind Sie leider bei mir an der falschen Adresse. Ich bin Fachmann für Immobilienangelegenheiten.
Gruss
Friedrich Pausch
Hallo,
maßgeblich ist das Jahr, in dem der Gegenstand erworben wurde.
Dann besteht der Anspruch drei Jahre. Ist also der Kauf vor mehreren Jahren gewesen, ist der Anspruch wahrscheinlich verjährt.
Natürlich könnte man theoretisch versuchen, den Anspruch einzuklagen. Da würde ich mir aber keine großen Chancen ausrechnen. Ist allerdings innerhalb der Verjährungsfrist ein Mahnbescheid durch das Gericht erlassen worden, wäre ein Anspruch noch denkbar.