Hallo zusammen,
angenommen, Buchhändler B annonciert am 3.7.2006 in der Zeitung seines Wohnortes, dass er Geschichtsbücher aus seinem Antiquariat gegen Meistgebot abgebe. Bereits am 5.7.06 schreibt A an B, dass er ihm 270 € für die Bücher biete. Der Brief trifft am 7.7.06 bei B ein. Da B in der Folgezeit leider keine lukrativeren Angebote mehr erhält, schreibt er dem A am 21.7.06, dass er mit dem Gebot des A einverstanden sei. Als A den Brief am 23.7.06 erhält, staunt er doch sehr. Er hatte gar nicht mehr damit gerechnet, der Höchstbietende zu sein und sich schon nach anderen alten Geschichtsbüchern umgesehen. An den Büchern von B ist er daher nicht mehr interessiert.
Kann B darauf bestehen, die Bücher an A für 270 € zu verkaufen?
Danke und Grüße
bonnd68