Kaufvertrag zu Stande gekommen?

Hallo zusammen,

angenommen, Buchhändler B annonciert am 3.7.2006 in der Zeitung seines Wohnortes, dass er Geschichtsbücher aus seinem Antiquariat gegen Meistgebot abgebe. Bereits am 5.7.06 schreibt A an B, dass er ihm 270 € für die Bücher biete. Der Brief trifft am 7.7.06 bei B ein. Da B in der Folgezeit leider keine lukrativeren Angebote mehr erhält, schreibt er dem A am 21.7.06, dass er mit dem Gebot des A einverstanden sei. Als A den Brief am 23.7.06 erhält, staunt er doch sehr. Er hatte gar nicht mehr damit gerechnet, der Höchstbietende zu sein und sich schon nach anderen alten Geschichtsbüchern umgesehen. An den Büchern von B ist er daher nicht mehr interessiert.

Kann B darauf bestehen, die Bücher an A für 270 € zu verkaufen?

Danke und Grüße
bonnd68

Hallo,

es wären zu Klärung dieser Sache weitere Informationen sehr hilfreich. So wäre der Text in der Zeitung wichtig und auch der Ausdruck im Brief von A an den Buchhändler.

Hier würde meiner Meinung nach § 147 BGB Annahmefrist gelten.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Daher wäre der Fall auch eine Auslegungssache, je nach dem wie die Detailierten Informationen aussehen würden.