Kaufvertrag Zustande gekommen bei Ebay Kleinanzeigen?

Ein Bekannter hat einen Gasherd für 200 Euro bei Ebay Kleinanzeigen reingesetzt. Ein Intessent wollte sich Samstag den Ofen anschauen, nun hat er ihn gestern abgesagt. Interessent pocht nun auf gültigen Kaufvertrag. Schreibverlauf. Siehe Bilder Anhang. Ist er im Recht??? Oder hat er keine Chance??? Denn eigenlich hat er nur Interesse bekundet…Danke sehr.

r

Zwingend für einen Vertragsschluss ist die Einigung über die so genannten essentialia negotii, also die Kernelemente, die das Wesen des jeweiligen Vertragstypen ausmachen. Das sind beim Kaufvertrag die Bestimmung der Ware und der dafür zu entrichtende Kaufpreis. Und letzterer ist hier ja noch vollkommen offen. Also kann hierüber auch noch keine Einigung erzielt worden sein. Denn der Interessent hat ja gerade nicht gesagt, dass er den VB-Preis akzeptiert, und genau zu diesem erwirbt.

Hallo,

der Kaufpreis war nicht geklärt (VB wird ja ausdrücklich erwähnt).
Damit ist dann kein Kaufvertrag zustanden gekommen.

Gruß,
Steve

Bitte schaut mal den Upload an.Verlauf von Ebay.

Bitte schau mal mein neuen Upload hier an. Gesprächsverlauf.

Schau mal bitte meinen letzten Upload…

Du bist auch ein Scherzkeks.

Stellst hier die Hälfte der Geschichte rein und schiebst dann erst den wichtigen Teil nach.

So sieht die Sache natürlich anders aus. Ich kann sein Argument verstehen, dass ihr eine Übereinkunft über Ware, Preis und Datum hattet, die du jetzt einfach ignoriert hast.

Da kannst du dich vermutlich nur höflich entschuldigen, denn ich halte es für unwahrscheinlich, dass jemand in so einem Fall einen Anwalt bemüht.

Gruß,
Steve

4 Like

Hatte halt mehrere Bilder hochgeladen. Klappte wohl nicht. Er droht mit Anwalt oder milde bei 250 strafzahlung.

anhand der Bilder wurde sich auf den Kauf des Herdes geeinigt. Sprich der Käufer hat recht.

Wo nun das Problem ist, dass der bekannte zu seinen Wort steht und den Herd übergibt verstehe ich nicht.

Wirklich ?
Aber war es eine feste Kaufabsicht im Sinne von "Ich nehme den Herd egal was die Besichtigung ergibt " ?

Denn interessant wäre ja, was im Gegenbeispiel gewesen wäre. Kunde besichtigt und kauft aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht oder will Preisgebot reduzieren
Hätte dann der Verkäufer Recht auf Erfüllung (Schadenersatz für Nichtkauf) ?

Man kann in diesem Fall m.E. nach dem Verkäufer allenfalls vorwerfen, den Interessenten nicht über die anderen Kaufofferten (Kaufpreis) informiert zu haben bevor man an Höherbietende verkaufte.

1 Like

Also soll der Bekannte nicht auf sein Drohung reagieren??? Denn nirgends schreibt er, ich Kaufe oder nehme…Ein Intresse ist doch irgendwie relativ…

Der Herd ist nun bereits verkauft. Aber der Verkäufer bekundet nur ein Interesse und schreibt nirgends was von kaufen oder nehmen.

Wo denn genau?

1 Like

Tipp: Wiz ist Jurist.

1 Like

Das hilft aber nicht, wenn er vor seiner Antwort nur die (irrelevante) Hälfte des Gesprächsverlaufs gesehen hat. Wiz hat nämlich geschrieben

Genau das ist er nach dem letzten Upload nicht mehr, sie hatten sich auf 200 Euro geeinigt!

3 Like

Aber sicher doch!

Es wurde ein Angebot abgegeben: „Ich biete 200€ für den Herd.“
Dieses Angebot wurde angenommen „Okay, dann bis Samstag.“

Eine weitere Bestätigung ist unnötig.

Das sind so die Threads, die ich liebe! Kaum hat man eine Antwort gegeben, schon kommt die 2. Hälfte des Sachverhalts daher. Normalerweise bin ich dann raus, weil es so einfach keinen Spaß macht.

Ausnahmsweise: Auch trotz der Einigung über den Preis sehe ich hier immer noch keinen Kaufvertrag. Man hat sich hier nur darauf verständigt, dass es einen Besichtigungstermin geben soll, und dass der Interessent bereit ist, den Ofen dann zum gewünschten Preis zu erwerben, wenn sich aus dem Termin nichts Negatives ergibt. Dies bindet den Anbieter aber noch in keiner Weise, den Ofen tatsächlich dann auch an genau diesen Interessenten verkaufen zu müssen. Die Sache ist hier eher so zu sehen, dass der Verkäufer mit Angabe des Preises eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgesprochen hat. Dieses ist hier - allerdings unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Besichtigung - nun vom Interessenten abgegeben worden. Eine Annahme hat der Verkäufer hierauf weder erklärt, noch erklären können, denn der Interessent hat sich ja gerade vorbehalten, sein Angebot noch zurück zu nehmen, wenn die Besichtigung negativ verläuft.

Und komm jetzt bitte nicht mit den nächsten drei Bildern, zwei Telefonanrufen, … oder der Fragen „und was wäre wenn …“ Darauf werde ich dann nicht mehr reagieren!

1 Like

1000 Dank für die Antwort…Bin halt neu hier…Hehe…Dachte man könnte mehr Bilder uploaden…Aber hat ja nun geklappt… Top Antwort…Danke.:grinning::grinning::grinning: Der Interessent wird nun auf Ignore gestellt. (Denn er droht und spammt) Die Allgemeint ist auch Deiner Meinung.
LG