Kaufvertrag zustande gekommen ?

ja. nur wird dadurch eben kein vertrag plötzlich nichtig und man muss sich nicht dran halten.

im beschriebenen fall sieht es vermutlich mit der beweislage schlecht aus. lohnen wird sich der ganze ärger vielleicht auch nicht. aber beides wissen wir nicht genau und das ist auch ein gänzlich anderes problem.

Ein Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages natürlich. Ist doch ganz einfach:
WE 1: Du kannst das Ding für 250 Euro haben.
WE 2: Ich will das Ding für 250 Euro haben.

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Kaufvertrag geschlossen.

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Hi!

Ich fürchte, das kannst Du besser deiner Tastatur erklären - die erwidert wenigstens nicht ständig, dass es ja nicht beweisbar wäre und somit kein Vertrag zustande kam …

VG
Guido