Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen

Hi, ich habe mal ne Frage zu einer Situation

2 Vollgeschäftsfähige Personen schließen einen Kaufvertrag
über einen gebrauchten PC, der auf 10 Raten abbezahlt werden soll.

Der Schuldner meldet sich beim Gläubiger nach Zahlung einer Rate,
dass er 2 Raten nicht zahlen kann und bittet um Stundung,
die vom Gläubiger auch telefonisch gewährt wird.

Nun zahlt der Schuldner jedoch auch die nachfolgenden 3 Raten nicht
und der Gläubiger Mahnt seinen Schuldner 3x zur Einhaltung
der Raten und verweist bei der 2ten Mahnung auf das im Vertrag festgelegte Eigentumsrecht
sein Eigentum bei einem Rückstand von mehr als 2 Raten zurück zu fordern.

Jetzt zahlt der Gläubiger auf einmal wieder pünktlich.

3 Monate vor neuem Planmässigen Ablauf schickt der Gläubiger seinem Schulder eine Saldenübersicht was er schuldet und was er bis dahin abbezahlt hat und wieviel zu welchen Zeitpunkten noch zu zahlen ist.

Nun ruft der Schuldner den Gläubiger an und beschwert sich über die Mahnung und redet von seiner persönlichen Situation, wodurch es ihm zwischendurch nicht möglich war zu zahlen und beschwert sich über die dreistigkeit des Gläubigers auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Der Gläubiger überlegt wo noch 2 Raten offen sind, den Vertrag zu kündigen und 50% des Vereinbarten Kaufpreises als Nutzungspauschale / Zeitlicher Wertverlust durch Nutzungszeitraum in abzug zu bringen und die Herausgabe seines noch Eigentums zu verlangen.

Frage: Darf der Gläubiger den Vertrag kündigen?

Frage: Welche §§ des BGB müssen beachtet werden

Frage: Wenn Kündigung möglich, sind 50% Abzug für eine Nutzungszeit von 15 monaten angemessen oder müssen die gezahlten Raten zu 100% erstattet werden?

hallo,

Der Gläubiger überlegt wo noch 2 Raten offen sind, den Vertrag
zu kündigen und 50% des Vereinbarten Kaufpreises als
Nutzungspauschale / Zeitlicher Wertverlust durch
Nutzungszeitraum in abzug zu bringen und die Herausgabe seines
noch Eigentums zu verlangen.

Frage: Darf der Gläubiger den Vertrag kündigen?

um das beantworten zu können, müsste man den vertragstext kennen. wenn alles so wäre, wie geschildert, bestünde imho kein rechtsgrund für eine kündigung und sicher nicht, wenn nur noch 3 raten offen sind.

lg dev