Kaufvertrag zwischen A Händler und B Verein

Händler A verkauft an Verein B Waren, die B mündlich in Bestellung gegeben hat.
A liefert die Waren an B, bekommt auch eine Lieferbestätigung mit Unterschrift, in der B als Lieferempfänger steht.
Nun bekommt A das Geld einfach nicht, auf mehrere Mahnungen folgt Inkasso. B sagt nun, B habe nie einen Kaufvertrag mit A abgeschlossen, sondern nur B’s Mitglieder.
Wenn man Forderungen stelle, dann nur an die Mitglieder, nicht an B als Verein.
B hat aber schon einen Großteil der Waren an Mitglieder ausgeteilt, die dann auch an B bezahlt haben, sodass B im Besitz eines Teil des geforderten Betrags ist.

Würde B mit dieser Sichtweise durchkommen, da ja nur ein Mündlicher Kaufvertrag besteht, für den es keine weiteren Zeugen gibt?
Würde nicht, wenn B diese Sichtweise durchsetzt Unterschlagung zum Tragen kommen, da das eingenommene Geld ja nicht weitergegeben wurde?

Händler A verkauft an Verein B Waren, die B mündlich in
Bestellung gegeben hat.

Kaufvertrag ist zustandegekommen. Mdl. ist natürlich zwecks Beweiskraft schlecht. Künftig mit schriftlichen Bestätigungen arbeiten!

A liefert die Waren an B, bekommt auch eine Lieferbestätigung
mit Unterschrift, in der B als Lieferempfänger steht.

Wunderbar. B hat die Leistung erhalten. Aber zu welchem vereinbarten Preis, falls der nicht mit auf dem Lieferschein (üblicherweise nicht) draufsteht?

Nun bekommt A das Geld einfach nicht, auf mehrere Mahnungen
folgt Inkasso. B sagt nun, B habe nie einen Kaufvertrag mit A
abgeschlossen, sondern nur B’s Mitglieder.

Blödsinn. Der Verein handelte zwar als Personenvereinigung, dennoch hat diese Rechtsform Verträge schließen, vertreten durch den Vorstand oder besonderer Bevollmächtigter.

Wenn man Forderungen stelle, dann nur an die Mitglieder, nicht
an B als Verein.

Sehr wohl nur an den Verein.

B hat aber schon einen Großteil der Waren an Mitglieder
ausgeteilt, die dann auch an B bezahlt haben, sodass B im
Besitz eines Teil des geforderten Betrags ist.

Würde B mit dieser Sichtweise durchkommen, da ja nur ein
Mündlicher Kaufvertrag besteht, für den es keine weiteren
Zeugen gibt?

Nein, strittig ist der ausgehandelte Preis für den es keinen Zeugen gibt?

Würde nicht, wenn B diese Sichtweise durchsetzt Unterschlagung
zum Tragen kommen, da das eingenommene Geld ja nicht
weitergegeben wurde?

Nein, sondern Betrug.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es gibt schon eine vorige Rechnung, die der Verein bezahlt hat, dort sind die gleichen Artikel schonmal gekauft worden, die hat der Verein auch voll bezahlt.
Ist aber wahrscheinlich nicht beweiskräftig, da es sich ja um einen gesonderten Vorgang handelt.
Die Rechnung für den genannten Fall hat der Verein zusammen mit den Shirts bekommen.Auf dem Lieferschein steht aber natürlich kein Preis drauf…
Aber um den Preis ansich wird im Moment auch nicht gestritten.