Händler A verkauft an Verein B Waren, die B mündlich in Bestellung gegeben hat.
A liefert die Waren an B, bekommt auch eine Lieferbestätigung mit Unterschrift, in der B als Lieferempfänger steht.
Nun bekommt A das Geld einfach nicht, auf mehrere Mahnungen folgt Inkasso. B sagt nun, B habe nie einen Kaufvertrag mit A abgeschlossen, sondern nur B’s Mitglieder.
Wenn man Forderungen stelle, dann nur an die Mitglieder, nicht an B als Verein.
B hat aber schon einen Großteil der Waren an Mitglieder ausgeteilt, die dann auch an B bezahlt haben, sodass B im Besitz eines Teil des geforderten Betrags ist.
Würde B mit dieser Sichtweise durchkommen, da ja nur ein Mündlicher Kaufvertrag besteht, für den es keine weiteren Zeugen gibt?
Würde nicht, wenn B diese Sichtweise durchsetzt Unterschlagung zum Tragen kommen, da das eingenommene Geld ja nicht weitergegeben wurde?