Kaufvertrag zwischen Privatpersonen auflösbar?

Hallo,
ist ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen, z.B. beim Autokauf, auflösbar, wenn z.B. bei der Fahrt nach Hause bemerkt wird, dass etwas nicht funktioniert, was bei der Probefahrt noch funktioniert hat?

Hallo,
ist ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen, z.B. beim
Autokauf, auflösbar, wenn z.B. bei der Fahrt nach Hause
bemerkt wird, dass etwas nicht funktioniert, was bei der
Probefahrt noch funktioniert hat?

So allgemein: Nein.
Wenn ein Mangel vorliegt, dann hat der private Verkäufer die selben Pflichten, wie ein gewerblicher, wenn er die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Ohne Gewährleistung wird es schwer, denn dann wäre dem Verkäufer z.B. nachzuweisen, dass er den Mangel kannte und böswillig, wie er ist, verschwiegen hat.

Ohne Gewährleistung wird es schwer

Selbst mit sehe ich kaum eine Chance. Bei Gefahrenübergang hat es
doch nachweislich funktioniert (Probefahrt), also Pech gehabt.

Gruß
Stefan

Ohne Gewährleistung wird es schwer

Selbst mit sehe ich kaum eine Chance. Bei Gefahrenübergang hat
es
doch nachweislich funktioniert (Probefahrt), also Pech gehabt.

Nö, das heißt doch keinesfalls, dass der Mangel bei Gefahrenübergang noch nicht vorhanden war, er hat sich bis dato nur noch nicht gezeigt. Es ist nun wirklich keine neue Erkenntnis, das gerade bei einem PKW Mängel zwar vorhanden sind, sich aber erst später bemerkbar machen. So einfach geht es nun auch wieder nicht.

Gruß
Dea

Ohne Gewährleistung wird es schwer

Selbst mit sehe ich kaum eine Chance. Bei Gefahrenübergang hat
es
doch nachweislich funktioniert (Probefahrt), also Pech gehabt.

Schon, aber der Gefahrenübergang findet doch erst bei der Fahrzeugübergabe und Unterschr. des Kaufvertrages, in dem Fall eine Woche später.