Kaufvertrag

Beim Möbelkauf abgeschlossener Kaufvertrag - erlangt dieser Rechtsgültigkeit mit Unterschrift des Vertrages oder erst bei Zahlung der Vereinbarten Anzahlung.
Danke

Denk mal darüber nach: wenn der Käufer die Möbel woanders billiger finden sollte, oder wenn er sich das anders überlegt, braucht er nur die Anzahlung nicht zu leisten und schon ist er „frei“, dafür bleibt aber der Verkäufer auf die z. B. extra beim Hersteller bestellten Möbeln sitzen?

Es geht nicht um Denksport, sondern um eine Rechtsfrage. Mit dem Ergebnis einer aus dem Gerechtigkeitsempfinden und der Logik von Otto Normalverbraucher gespeisten Denkleistung wird man eventuell zu anderen Ergebnissen kommen, als wenn man sich auf Gesetz und Rechtsprechung bezieht.

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Was im Leben gilt, gilt vor dem Gesetz grundsätzlich auch.

Gruß mki

Wenn keine Besonderheiten vorliegen (insbesondere kein Fernabsatzgeschäft), dann bist du ab Unterschrift „gefangen“.

Wenn man was unterschrieben hat ists schon verbindlich,der Händler kann sogar dann die Anzahlung einklagen

ähm - nein.

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hallo,

Mit der Unterschrift, wird, unter Einhaltung der Rahmenbedingungen, der Vertrag geschlossen.

Die Anzahlung ist dann, auch wenn gesetzlich geregelt, eine Vertragsmodalität.
Wie auch schon geschrieben wurde, kann dann die Anzahlung eingeklagt werden, da der Vertrag nicht eingehalten wird.

MfG Peter(TOO)

EVENTUELL, wie du schon schreibst. In diesem Fall müsste man allerdings ganz schön blöd naiv sein, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

Warum tust du das dann nicht?

Ich habe dem Fragesteller eine adäquate Antwort gegeben.

Im Übrigen wollte ich nochmals zum Ausdruck bringen, dass das Mutmaßen mithilfe von gesundem Menschenverstand, Gerechtigkeitsempfinden und Hörensagenwissen in den Rechtsbrettern grundsätzlich nicht besonders hilfreich ist.

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Moin, moin,

ein Vertrag kommt folgendermaßen zustande (auch bei LIDL, Aldi, … Angebot (des Lieferanten) = Kostenvoranschlag o.Ä. und danach die Annahme des Angebots durch den Käufer (Unterschrift Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung).

Wobei es im „Supermarkt“ genau andersrum funktioniert:
Der Kunde macht ein Angebot indem er die ausgewählten Waren auf das Band legt.
In dem Moment, wo an der Kasse das Geld genommen wird (=Annahme des
Angebots durch den Verkäufer) ist der Kaufvertrag geschlossen. Darum kann man
dort auch generell ein „Gegenangebot“ machen.
Das geht besonders gut in großen Elektromärkten, wo man durchaus Preise
verhandeln kann.

mfg tugu

Nicht nur dort.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen den Unterschied zwischen Wissen und Raten nicht kennen, jede Woche auch wieder zu sehen bei Günther Jauch. Selbst auf die Expertenfrage (an eine Person) melden sich immer wieder Deppen und fangen dann an mit „Ja, ich denke mal…“

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