Kaufvertragsabwicklung bzw.Courtageeinforderung

Ich bin Immobilienmakler in Frankfurt am Main. Habe eine teilmöblierte Wohnng verkauft. Im Kaufvertrag sind 30.000 EUR für Inventar und Einbauschränke zuzüglich festgehalten. Darf ich nun auf den Gesamten Betrag, sprich inklusive der o.g. Dinge die Courtage einfordern ? Bitte helft mir, da unsere Geschäftsführungf derzeit im Urlaub ist und ich eine Rechnung stellen muß. ! HILFE !

Hallo Catfish,

diese Frage sollte sich an Hand eurer Geschäftsbedingungen ergeben. :wink:

Die Courtage bezieht sich auf den Gesamtkaufpreis der Immobilie. Bei hochwertigen Immobilien (Herrenhäuser, Villen, Landhäuser, Schlösser etc.) macht das Mobiliar einen beträchtlichen Teil des Gesamtkaufpreises aus…

Worauf es ankommt ist, was als Kaufpreis im Kaufvertrag steht. Und ich nehme an, dass die Courtage gemäß eurer Provisionsvereinbarung oder eurem Maklervertrag, von diesem Kaufpreis zu berechnen ist.

Sollte eine Abweichende Regelung bestehen, dann solltest du eigentlich davon in Kenntis gesetzt worden sein, insofern du sie nicht selbst getroffen hättest. Das muss dann aber widerum durch die Vertragsunterlagen ersichtlich sein.

Eine abweichende Regelung, dass das Mobiliar nicht zum Gesamtwert der Immobilie gerechnet worden wäre, ist mir persönlich allerdings noch nicht begegnet - Kaufpreis ist Kaufpreis…

Gruß aus München

Marlon

P.S.: Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten, allerdings muss ich eingestehen, dass es mir reichlich schwer fällt zu glauben, dass du in Frankfurt a.M. Immobilien verkaufst… Falls deine Fragestellung war, ob es korrekt ist, dass dein Makler den Gesamtkaufpreis ansetzt - dann ist die Antwort „ja“. :wink:

Nichts für ungut!!!

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