Kaufvertragsauflösung wegen Minderjährigkeit?

Ein Minderjähriger kauft sich für 400 euro gegen den Willen der Eltern ein Handy. Können die Eltern den Kaufvertrag auflösen und so dem Kind (15 jahre) das Handy wieder wegnehmen?

ja, es gibt zwar einen Taschengeld§§ aber soviel Taschengeld hat ein 15-jähriges Kind nicht. Die Eltern bekommen das Geld zurück!!:

Ein Minderjähriger kauft sich für 400 euro gegen den Willen
der Eltern ein Handy. Können die Eltern den Kaufvertrag
auflösen und so dem Kind (15 jahre) das Handy wieder
wegnehmen?

Ja. Der Kaufvertrag ist gemäß Paragraphen 107, 108 BGB schwebend unwirksam, d. h., es bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters um den Vertrag wirksam abzuschließen. Der unten angesprochene Taschengeld Paragraph besagt, dass Geschäfte, die der Minderjährige mit seinem Taschengeld, bzw. Geld, dass ihm zur freien Verfügung gestellt wurde, abgeschlossen hat, grundsätzlich wirksam sind. Jedoch darf der Wert des gekauften den Wert des Taschengeldes nicht übersteigen.

Eine andere Frage ist jedoch, ob man einem 15 Jährigen teenager nicht ein Handy erlaubt, wenn er für die Kosten selbst aufkommt. Zb mit einer Prepaidkarte, so lernt er neben bei noch sich sein Geld einzuteilen und besetzt nicht ständig das Familientelefon. :smile:

Ich hoffe ich konnte helfen.