Hallo allerseits,
da ich mir in diesem Forum schon wertvolle Tips erlesen konnte, wollte ich heute mal eine Frage stellen:
Wir kaufen gerade eine Immobilie, mit der Bank geht alles ok, der Kaufvertragsentwurf wird heute beim Notar gemacht. Nun habe ich natürlich einige Punkte die ich in dem Vertrag haben will.
U.a. das Verkäufer für versteckte Mängel haftet die ihm bekannt sind und er arglistig verschweigt.-- Kann ich ihn auch für Mängel haftbar machen, die er zwar nicht verschweigt, aber eben nach dem Kauf entdeckt werden?–
den Punkt VK haftet bis zur Übergabe für Mängel die nach dem Kv und vor Übergabe entstehen, will ich sowieso mit reinpacken.
Was ist mit evtl. Kosten, die durch Kanalarbeiten, Strassendingsbums, also Erneuerungen ect. entstanden sind, aber von der Stadt oder so, noch nicht eingefordert wurden, bzw, wo der VK noch keine Rechnung erhalten hat, kann ich das ausschliessen, das ich später das zu zahlen habe? Ich habe bisher über solche Maßnahmen keine Kenntniss, wollte aber vorbeugen.
Gibt es noch andere wichtige Punkte, abgs. vom ZAhlungspunkt, Übergabe ect. die ich nicht vergessen darf?
Hoffe auf Antwort, vielen Dank im Vorraus
Gruß Verena