Hallo!
Ich habe eine Frage zum Kaufvertrag eines Hauses.
Wie ist die Gesetzteslage, wenn im Kaufvertrag steht, der Eigentümer ist dazu verpflichtet das Haus zu einem bestimmten Termin geräumt zu haben, dann erst ist der Kaufpreis fällig. Der Termin ist verstrichen, der Eigentümer ist seiner Pflicht aber nicht nachgekommen und das Haus ist nicht geräumt.
Der Käufer gibt noch eine längere Frist und ca. 2 Monate später ist das Haus dann nun doch frei.
Hat der Käufer Recht auf Schadenersatz?? Und wenn ja, wie muss man da vorgehen??
Es soll ja kein neuer Kaufvertrag gemacht werden.
Hallo Moonlight,
es wurden Fristen gesetzt, wenn auch offenbar unter Zähneknirschen, und letzten Endes wurde die Bedingung innerhalb der letzten Frist erfüllt.
Von daher sehe ich keinen Grund, nun im Nachhinein doch noch etwas anderes zu fordern.
Welcher Schaden ist denn entstanden und wurde das überhaupt vorher einmal angesprochen?
Ansonsten würde ich sagen: Der Käufer hat Nacherfüllung verlangt und der Verkäufer hat nacherfüllt.
Gruß!
Horst
Hallo,
üblicherweise wird doch im Kaufvertrag vereinbart, dass Käufer und Verkäufer in die sofortige Zwangsvollstreckung einwilligen, sollten die Bedingungen nicht erfüllt sein. D.h. meines Erachtens, dass dann sofort zwangsgeräumt werden darf. Durch das Setzen der Nachfrist, hat der Käufer wohl auf dieses Recht verzichtet und damit keine Handhabe mehr. IANAL
Gruß, Niels
Kaufvertragspflicht verletzt! Schadenersatz??
Eine richtige Frist wurde von dem Käufer wohl nicht gesetzt. Vielmehr hätte der Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen können.(Aussage eines Notars)
Da aber der Käufer dieses Haus haben wollte hat er noch so lange gewartet, bis das Haus geräumt war.
Ich dachte, dass der Käufer vielleicht irgendwelche Rechte hat, um die Kosten, die ihm enstanden sind, zum Teil zu bekommen.
Wie z.B. höhere MwSt auf alle Reparaturmaterialien, die ja durch den früheren Auszug nicht entstanden wären oder Miete für die 2 Monate usw.??
Vielen Dank schon mal für die Antworten.