Kaufvertragsrecht: Batterien ausgelaufen

Hallo!

Ein elektronisches Gerät würde bei Ebay von Privat an Privat versteigert. Der Versand erfolge mit in das Gerät eingelegten Batterien. Der Käufer gäbe nun an, dass die Batterien, wahrscheinlich während es Transportes, ausgelaufen seien. In der Auktion stände zu „Rücknahme“: „Verkauf von Privat, keine Garantie und keine Rücknahme.“ Der Versand erfolge versichert als Paket.

Wer hätte, rein rechtlich gesehen, den Schaden zu tragen?
Müsste der Käufer das Gerät zurück nehmen?

Hallo Xanadu,

würde ich ein elektrisches Gerät ersteigern, was nicht zum Ausschlachten vermerkt ist, kann ich doch davon ausgehen, das der Verkäufer alles unterlässt, was dem Gerät schadet, also wäre es doch anzunehmen, das der Verkäufer Batterien entfernt. Durch diesen Verstoss des Verkäufers ist das ersteigerte Gerät für mich nicht mehr zu gebrauchen. Ich würde dem Verkäufer klarmachen, dass er Schuld hat, entweder in einer zu setzenden Frist nachliefert oder ich vom Vertrag zurücktrete und meine gesamte Kosten zurück haben will. Meinen Willen würde ich mit Nachdruck (allen Rechtsmitteln) durchsetzen.

Herzliche Grüße

Erst mal Danke für deine Antwort, aber ich möchte wissen, was das Kaufvertragsrecht dazu sagt. Persönliche Meinungen gibt es wie Sand am Meer, dazu muss man nicht im Brett „Recht“ fragen.

Beim Privatverkauf trägt AFAIK der Käufer das Versandrisiko. Und ich habe schon oft neue Elektronik erhalten, bei denen auch die Batterien eingelegt waren.

Hallo Xanadu!

Die Antwort entspricht aber auch der Rechtslage und ist nicht nur persönliche Meinung.
Wenn man schreibt „Rücknahme und Garantie ausgeschlossen“ betrifft das die Mängelgewährleistung.
Der Gefahrübergang ist regelmäßig so, wie Du sagst. Das ist aber m.E. hier nicht relevant.
Letztlich wird der Verkäufer in diesem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Prozess unterliegen.

Ben

P.S.: Meinungen haben in der Juristerei unter allen Wissenschaften und Tätigkeiten die höchste Bedeutung. Sonst gäbe es wohl keinen einzigen gerichtlichen Prozess. Denn niemand führt einen Prozess, wenn die Lage so eindeutig ist, dass er weiß, er wird verlieren. (Zumindest ist das das Ideal.)

Hallo,

Der Käufer gäbe nun an, dass die Batterien,
wahrscheinlich während es Transportes, ausgelaufen seien.

Ich habe noch nie gehört, dass Batterien wegen des Versands ausgelaufen wären. Das tun sie genau dann, wenn sie zu alt geworden sind. Ergo hat der Verkäufer da Mist gemacht.
Nach FAQ:1152 haftet der Verkäufer aber nur dann trotz Gewährleistungsausschluss, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das kann man ihm aber hier schlecht nachweisen. Ergo: Pech gehabt und mit dem Verkäufer gütlich einigen.
Gruß
loderunner (ianal, deshalb auch nur eine Meinung mehr…)

Hallo,

Die Antwort entspricht aber auch der Rechtslage und ist nicht
nur persönliche Meinung.
Wenn man schreibt „Rücknahme und Garantie ausgeschlossen“
betrifft das die Mängelgewährleistung.
Der Gefahrübergang ist regelmäßig so, wie Du sagst. Das ist
aber m.E. hier nicht relevant.
Letztlich wird der Verkäufer in diesem Fall mit großer
Wahrscheinlichkeit in einem Prozess unterliegen.

und wieder nur eine Meinung aus dem Bauch heraus…

Gruß

S.J.

Das ist, was ich an wer-weiss-was nicht mag.

Das, was ich oben gepostet hab, ist meine Rechtsansicht. Ich könnte sie auch mit §§ unterfüttern, wenn das bei den usern hier mehr Eindruck macht. Wer Rechtsansichten von Fachleuten für „Meinungen aus dem Bauch heraus“ hält, kann sich jeden anwaltlichen Erstrat ersparen.

Und so gestohlen hab ich meine Zeit auch nicht, dass ich hier ein genaues Gutachten der Rechtslage hinterlasse. Ist mir sowieso in letzer Konsequenz egal. Jedenfalls sind Aussagen nach der Art „bloße Meinung“ schädlich für die Diskussion. Der Fragende wird sich schon helfen können, indem er kritisch liest und notfalls zur Sache selbst nachfragt.

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Das ist, was ich an wer-weiss-was nicht mag.

Und das ist das, was ich an Wer-weiss-was nicht mag:

Dass hier Leute ihre Meinung kundtun ohne diese zu begründen. Leider passiert es hier immer wieder, dass Sachen verbreitet werden, die schlichtweg falsch sind. Fragt man nach Gesetzen, Quellen o.ä. kommt in der Regel nichts. Wir befinden uns hier aber, so zumindest per Definition, in einem Expertenforum. Und dort sollten Aussagen auch fundiert sein. Aussagen, wie „das ist so“ helfen keinem weiter. Erst recht nicht im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ denn in diesem Fachgebiet unterliegen die meisten Menschen weitverbreiteten Irrtümern und die Presse trägt durch verzerrte und unrichtige Darstellung von Sachverhalten auch nicht gerade dazu bei die allgemeine Kenntnislage zu verbessern. Die meisten Aussagen von Laien auf diesem Gebiet stützen sich auf Aussagen wie „das habe ich gehört“. Nicht umsonst haben zwei Bände „Lexikon der Rechtsirrtümer“ reissenden Absatz gefunden.

Insofern finde ich Aussagen ohne hinreichende Untermauerung wenig hilfreich sondern vielmehr verwirrend.

Um auf den hier konkreten Fall zurück zu kommen:

Da stellt ein User eine konkrete Frage zur Rechtslage und bekommt eine persönliche Meinung als Antwort. Er fragt darauf hin nach, dass er sich für die rechtlichen Hintergründe interessiert und eben keine persönliche Einschätzung wünscht. Daraufhin antwortest Du sinngemäß: Doch, doch. das passt schon".

Gruß

S.J.

Das, was ich oben gepostet hab, ist meine Rechtsansicht. Ich
könnte sie auch mit §§ unterfüttern, wenn das bei den usern
hier mehr Eindruck macht. Wer Rechtsansichten von Fachleuten
für „Meinungen aus dem Bauch heraus“ hält, kann sich jeden
anwaltlichen Erstrat ersparen.

Und so gestohlen hab ich meine Zeit auch nicht, dass ich hier
ein genaues Gutachten der Rechtslage hinterlasse. Ist mir
sowieso in letzer Konsequenz egal. Jedenfalls sind Aussagen
nach der Art „bloße Meinung“ schädlich für die Diskussion. Der
Fragende wird sich schon helfen können, indem er kritisch
liest und notfalls zur Sache selbst nachfragt.

Das ist, was ich an wer-weiss-was nicht mag.

Und das ist das, was ich an Wer-weiss-was nicht mag:

Dann haben wir eines gemeinsam. Und über den Rest werde ich hier sicher nicht rumstreiten. Xanadu wünsche ich, dass noch bessere Posts kommen.

so isses!
Hallo,

so isses!
Es gehört wohl zur normalen Lebenserfahrung, dass Batterien zumal wenn sie schon etwas älter sind, auslaufen können. Da ein elektrisches Gerät dadurch erheblichen Schaden bishin zur vollständigen Zerstörung nehmen kann, hätte ein umsichtig handelnder Verkäufer die Batterien aus dem Gerät entnommen. Der Verkäufer hat fahrlässig gegen sein Pflicht, das Gerät sicher zu verpacken und dabei eben auch das Gefährdungsmoment der Batterien zu entfernen, verstoßen, und wird für den Schaden einstehen müssen.

Dürfte wohl pVV (positive Vartragsverletzung) sein, Anspruchsgrundlage § 276 BGB!

Grüße,
Dietmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wirklich?
Hallo Dietmar,

nur am Rande: pVV gibt es seit 2002 nicht mehr und § 276 BGB war noch nie eine Anspruchsgrundlage.

So einfach ist es nicht.

Ist es wirklich ein Verkauf „von privat an privat“ oder nimmt der Fragesteller das nur an, weil das so in der Artikelbeschreibung steht. Wenn der Verkäufer trotz dieser Floskel aufgrund der Anzahl der Verkäufe als Unternehmer gilt und der Kunde somit Verbraucher ist, hat das ja nun auf den Gewährleistungsausschlüsse Einfluss.

Dass die Formel: „Keine Rücknahme, keine Garantie“ die Gewährleistung ausschließt, kann ich auch nicht erkennen. Denn das eine ist im Zweifel ein Umtausch ohne Sachmangel, das andere auch etwas anderes als Gewährleistung. Musste also der Käufer wissen, dass der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen wollte? Musste er sich überhaupt etwas denken, wenn der Verkäufer den Käse abschreibt, den er in anderen Artikeln gelesen hat und der meistens beginnt mit „Nach dem neuen EU-Recht …“. Das alles ist in der Juristerei höchst strittig. Da gibt es Gerichte, die das nicht als Gewährleistungsausschluss ansehen.

Ein Sachmangel muss „bei Gefahrübergang“ schon vorliegen. Und wenn er erst später eintritt (während des Versandes, vorausgesetzt der Gefahrübergang war bei Übergabe zum Transportunternehmen, was zum Anfang zurückführt)?

Dass den Verkäufer hier ein Verschulden trifft, weil er vor Versendung die Batterien nicht entfernt hat, kann ich so nicht teilen. Bei längerer Nichtbenutzung (!) sollen Batterien aus Elektrogeräten entnommen werden. Dazu zählt aber wohl kaum ein Versand, oder wie lange ist die Sache da unterwegs? Und wie lange vorher das Gerät nicht benutzt war, weiß ja auch keiner, oder? Der Verkäufer wird im Gegenteil das Teil ja vor der Auktion sicherlich noch getestet haben. Und über das Alter der Batterien wissen wir auch nicht so viel. Also meines Erachtens wäre das Spekulation.

Grüße
EK