Ich möchte eine Wohnung kaufen, alles war bereits abgesprochen und geklärt, heute hätte ich mit dem Eigentümer und dem Makler einen Termin beim Notar gehabt, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen. In der Früh hat mich allerdings der Makler angerufen und gesagt, der Eigentümer der Wohnung könne nun doch nicht verkaufen, da er von seinem Steuerberater darüber informiert wurde, daß er eine Spekulationssteuer zahlen müsste. Nun habe ich aber leider meine derzeitige Mietwohnung schon gekündigt und muss zum 31.08.10 ausziehen. Nun meine Frage: Habe ich in irgendeiner Weise Regressansprüche gegenüber dem Wohnungseigentümer? Immerhin hatte ich bereits eine mündliche Kaufzusage, was der Makler auch bestätigen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Eine mündliche Kaufzusage gilt nichts. Alle Vereinbarungen sind nur in beurkundeter Form gültig. Das gilt sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite.
Friedrich Pausch