Hallo zusammen, wir sitzen hier gerade mir ein paar Leuten zusammen und streiten über folgende Frage.
Angenommen, in einem Internetforum sucht jemand im „Suche“-Teil ein Gerät, sagen wir eine Kamera.
Er bekommt dann von einem User des Forums eine Kamera angeboten, man handelt, es werden Fotos der Kamera hin- und her geschickt und schliesslich wird man sich handelseinig.
Der Suchende schickt eine Mail an den Anbieter mit dem Inhalt: „OK, ich nehme die Kamera“ und nennt seine Adresse.
Kurz darauf überlegt er es sich aus diversen Gründen anders und mailt abermals den Verkäufer an, um ihm mitzuteilen, dass er die Kamera nun doch nicht kaufen möchte.
Daraufhin droht der Verkäufer mit Anwalt und Anzeige, es sei ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Wenn man jetzt mal vielleicht das moralische beiseite lässt, und nur die rechtliche Seite betrachtet, wie stellt die sich dar?
Ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet, und wie siegt es mit der Beweislage aus, schliesslich kann auch jemand anderer den Mailaccount des Käufers missbraucht haben, oder?
Als der liebe Gott das Fernabsatzgesetz erfand (jetzt: § 312b BGB), da hat er glücklicherweise daran gedacht, die umfassenden Möglichkeiten zur Beseitigung der Rechtssicherheit nur im Verhältnis von Verbrauchern zu Unternehmern gelten zu lassen. Bedeutet: Wer seine private Kamera verscherbeln will, darf sich darauf verlassen, dass derjenige, der sagt: „Ich nehme sie“ sie auch nimmt.
Natürlich ist das mit der Beweisbarkeit im Internet immer so eine Sache. Aber abgesehen davon, dass es schäbig ist,nicht zu seinem Wort zu stehen, dürfte es auch schwierig sein, einem Richter plausibel zu machen, man sei das gar nicht gewesen, der da geschrieben habe.
Grundsätzlich ist eine anzeige in der Zeitung oder im Internet unbedeutent sollang diese nicht persönlich auf eine bestimmte person bezogen ist.
Anfragen über die beschaffenheit der Kamera etc. sind in diesem bereich auch uninteressant. Es geht um die feinheiten.
Wenn der K zum potenzielen VK schreibt „ich such ne Digitalkamera mit 3MPixel und zahle 100,-“. Und der VK sagt „ich hab eine du kannst die haben“. Muss der Käufer die Kamera kaufen.
Wenn der K schriebt „ich such ne Kamera mit 3M für 100,- was haste den für Modelle/ was kannst den abieten“. Ist das keine Willenserklärung und dann ist es egal was der Vk schreibt
Wenn der K zum potenzielen VK schreibt „ich such ne
Digitalkamera mit 3MPixel und zahle 100,-“. Und der VK sagt
„ich hab eine du kannst die haben“. Muss der Käufer die Kamera
kaufen.
Würde ich nicht so sehen.
IMHO ist das eher eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben, als ein Angebot.
Erst wenn K dann antwortet: „OK, ich nehme Deine Kamera“, sind sie sich wirklich einig geworden.
Wenn der K zum potenzielen VK schreibt „ich such ne
Digitalkamera mit 3MPixel und zahle 100,-“. Und der VK sagt
„ich hab eine du kannst die haben“. Muss der Käufer die Kamera
kaufen.
Nein, das wäre zuwenig konkret, also jedenfalls die erste Erklärung ist keinesfalls eine Willenserklärung.