Hallo liebe Forumbesucherinnen und Forumbesucher,
zu folgendem fiktiven Fall hätte ich ein paar Fragen. Es würde mich freuen, wenn mir weitergeholfen werden könnte.
Ausgangslage:
Es exisitiert ein Mietvertrag, der ursprünglich auf ein Jahr befristet wurde. Zwischenzeitlich wurde dieser mit 2 Ergänzungen um jeweils ein halbes Jahr verlängert (Gesamtvertragsdauer: 01.04.2004 bis 28.02.2006). Der Befristungsgrund seitens des Mieters wurde vertraglich fixiert. Hiernach wurde der Vertrag auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Grundlage ist die Abhängigkeit des Mietverhältnisses von einem Studium bzw. der weiteren Bafög-Gewährung.
Der Vertrag läuft am 28.02.2006 ab. Wie mit der Vermieterin mündlich vereinbart, wurde die Nichtvelängerung mindestens 1 Monat vor Vertragsablauf angezeigt. Das Schreiben erhielt die Vermieterin per Einschreiben am 23.01.2006.
Es wurde eine Kaution von 300 Euro gezahlt. Die Wohnung ist möbliert.
Zwischenzeitlich existieren Zahlungsschwierigkeiten, weshalb die Miete (270 Euro) nicht am 01.02.2006 entrichtet werden kann.
Fragen:
- Ist eine eventuelle Verrechnung der Miete mit der Kaution zulässig?
- Welche Möglichkeiten hat der Vermieter weitere Forderungen durchzusetzen?
- Wie kann sich der Mieter ohne Rechtsschutz prinzipiell gegen unzulässige Kautionskürzungen wehren?
Vielen Dank.
Gruß
Esra