Person A ist aus seiner Wohnung (Deutschland) gezogen und bekommt die Kaution nicht ausgezahlt.
Er erstreitet sich die Kautionsrückzahlung und bekommt dieses von dem jetzigen Erben des Vermieters ausbezahlt (diese leben in Österreich).
Person A hat ein Kautionssparbuch auf seinen Namen angelegt uns es an dem verstorbenen Vermieter verpfändet.
Vor ungefähr einem Jahr wurde ihm von den Erben die Summe ausbezahlt. Die Erben haben aber bisher nicht auf das Kautionskonto zugegriffen.
Das Geld kann Person A per Onlinebanking auf seinem Konto begutachten, hat aber keinen Zugriff darauf.
Es stellt sich die Frage wann der Erbe auf das Konto zugreifen will, oder wird das überhaupt geschehen weil er im Ausland sitzt?
Warum hat er es nicht bereits getan? Benötigt er einen Erbschein?
Vor ungefähr einem Jahr wurde ihm von den Erben die Summe
ausbezahlt. Die Erben haben aber bisher nicht auf das
Kautionskonto zugegriffen.
Das Geld kann Person A per Onlinebanking auf seinem Konto
begutachten, hat aber keinen Zugriff darauf.
Wäre ja auch noch schöner, er hat seine Kohle ja schließlich bekommen. Warum die Erben aber nicht sofort das Kautionskonto zu seinen Gunsten haben auflösen lassen ist schlichtweg nicht ganz verständlich.
Es stellt sich die Frage wann der Erbe auf das Konto zugreifen
will, oder wird das überhaupt geschehen weil er im Ausland
sitzt?
Das ist eine gute Frage. Wer soll sie dir beantworten? Meine Kristallkugel ist im Moment etwas beschlagen.
Warum hat er es nicht bereits getan? Benötigt er einen
Erbschein?
Selbstverständlich benötigt er einen Erbschein. Aber da der Ex-Mieter die Kaution von den Erben erstritten hat, muss die Erbschaftsfrage ja schließlich geklärt sein, da man mit Sicherheit dies nicht geschafft hätte, wenn die Erbschaft ausgeschlagen worden wäre.
Warum sie dann bisher sich ihr Geld nicht zurückgeholt haben, wäre ebenfalls reine Spekulation. Schließlich kann alles möglich sein, vielleicht wissen die Erben z.B. überhaupt nicht genau, was ein Bürgschaftskonto ist? Evtl. fehlen Nachweise über das Konto in den Unterlagen? Das es daran liegt, das die Erben in Ösi-Land wohnen glaube ich eher nicht. Evtl. ist sogar in der Bürgschaftsvereinbarung geregelt, das der VM nur unter sehr bestimmten Bedingungen auf das Konto selbst zugreifen kann und diese Bedingungen können die Erben schlicht und einfach nicht nachweisen?
Person A sollte mal seine Bank fragen, um seine Konten glattzuziehen. Es ist durchaus möglich, das Person A die Auszahlung an die Erben veranlassen muss, schließlich hat er die Bürgschaft ja gegeben.
Vor ungefähr einem Jahr wurde ihm von den Erben die Summe ausbezahlt.
Dann ist doch alles bestens.
Welches Problem hat Person A = Mieter nun noch?
Das Geld liegt immer noch auf seinem Konto, und wird verzinst.
Obwohl er bereits die Kaution ausbezahlt bekommen hat von den Erben, ohne Zugriff auf das Kautionskonto. Per Banküberweisung an den Rechtsanwalt der dieses Person A überwiesen hat.
Also jetzt sind mittlerweile wieder ca. 1 Jahr vergangen und es liegt immer noch auf diesem Konto.
Ich verstehe eins nicht. Gibt es eine Verjährungsfrist? Oder kann es ewig auf dem Konto liegen bleiben? Es läuft ja auf den Namen von Person A es ist nur verpfändet.Mittlerweile ist Person A schon zweimal umgezogen. Die Bank weiß natürlich wo Person A wohnt.
Darf diese die neue Adresse dem Erben mitteilen?
Person A sollte mal seine Bank fragen, um seine Konten
glattzuziehen. Es ist durchaus möglich, das Person A die
Auszahlung an die Erben veranlassen muss, schließlich hat er
die Bürgschaft ja gegeben.
Person A kennt die Erben gar nicht. Und vom Rechtsanwalt hat er Bescheid bekommen das es damit erledigt sei. Also wieso soll Person A sich um die Angelegenheit von den Erben kümmern? Wenn diese das Geld gewollt hätten, hätten die sich sicher mit ihm in Verbindung gesetzt.
Bzw. die Bank.