Kaution

Ich habe eine frage die Kaution wird die kalt Miete angenommen oder die warm Miete ??? Oder gibt es da keine einheitliche Regelung.

Ich habe eine frage die Kaution wird die kalt Miete angenommen
oder die warm Miete ??? Oder gibt es da keine einheitliche
Regelung.

Hallo,

in der Regel die Kaltmiete.
Ist aber Verhandlungssache!!!

Letzt endlich steht ein Betrag in Euro im Mietvertrag.

MfG
MM

Hallo,

maximal das Dreifache der Nettomiete.
§551 Absatz 1 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Gruß
Stiefel

Ich habe eine frage die Kaution wird die kalt Miete angenommen
oder die warm Miete ??? Oder gibt es da keine einheitliche
Regelung.

Also die letzte Frage erübrigt sich, wenn Sie aus Deutschland kommen. Hier ist alles geregelt.
Und bei Kaution und Provision wird immer die Kaltmiete als Berechnungsgrundsatz genommen.
Wenn letztendlich etwas anderes ausgemacht wurde, ist das ein anderes Thema.
Noch ein Tipp: richten Sie ein Kautionssparbuch ein und geben Sie das dem Vermieter. Oft wollen die das Bargeld sehen. Das kann aber ins Auge gehen.Das Kautionssparbuch wird an den Vermieter verpfändet und er hat genau die Sicherheit, die er braucht.
Und Sie auch.

Hallo,

Also die letzte Frage erübrigt sich, wenn Sie aus Deutschland
kommen. Hier ist alles geregelt.
Und bei Kaution und Provision wird immer die Kaltmiete als
Berechnungsgrundsatz genommen.
Wenn letztendlich etwas anderes ausgemacht wurde, ist das ein
anderes Thema.

Entweder hat keiner meine Antwort gelesen, oder es gibt mal wieder ein BGH-Urteil von dem ich nichts weiß?

Die Frage lautete doch, was die Grundlage der Kautionsberechnung ist.
Und die ist ganz eindeutig im BGB geregelt (für Wohnungen)!
Nämlich: Nettokaltmiete - max. 3-fach
Warum wird denn jetzt zum zweiten Mal was anderes geschrieben?

Ich bitte um Erleuchtung.

Danke und Gruß
Stiefel

Entweder hat keiner meine Antwort gelesen, oder es gibt mal
wieder ein BGH-Urteil von dem ich nichts weiß?

Die Frage lautete doch, was die Grundlage der
Kautionsberechnung ist.
Und die ist ganz eindeutig im BGB geregelt (für Wohnungen)!
Nämlich: Nettokaltmiete - max. 3-fach
Warum wird denn jetzt zum zweiten Mal was anderes geschrieben?

Ich bitte um Erleuchtung.

Danke und Gruß
Stiefel

Was passt denn nicht? Ich habe noch einmal das Wort Kaltmiete genannt, weil manche Leute nicht wissen, was Warm- bzw. Kaltmiete ist, wenn jemand von Netto(kalt)miete schreibt.
Und diese Regelung habe ich nicht in Abrede gestellt. Und weil der erste Antworter die Absprache erwähnte, ging ich auch darauf ein. Wenn nämlich der Mieter 5 Warmmieten akzeptiert hat, diese auch schon dem Vermieter in die Hand gedrückt hat, ist das zwar nicht dem Gesetz nach gehandelt, aber so geschehen.

Was passt denn nicht? Ich habe noch einmal das Wort Kaltmiete
genannt, weil manche Leute nicht wissen, was Warm- bzw.
Kaltmiete ist, wenn jemand von Netto(kalt)miete schreibt.

Das ist ja okay, darum ging es mir ja nicht.

Und diese Regelung habe ich nicht in Abrede gestellt. Und weil
der erste Antworter die Absprache erwähnte, ging ich auch
darauf ein.

Okay.

Wenn nämlich der Mieter 5 Warmmieten akzeptiert
hat, diese auch schon dem Vermieter in die Hand gedrückt hat,
ist das zwar nicht dem Gesetz nach gehandelt, aber so
geschehen.

Und das ist nämlich falsch.
Denn § 551 Absatz 4 BGB sagt, dass Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist.

Das heißt, sollte eine wie in deinem Bsp. erwähnte Kaution in Höhe von 5 Warmmieten vereinbart worden sein, braucht der Mieter gar keine Kaution zahlen oder wenn schon gezahlt wurde den Betrag bzw. den zu viel gezahlten Betrag zurückverlangen.
Kommt im Einzelfall darauf an, wie der Vertrag gestrickt ist.

Und das ist nämlich falsch.
Denn § 551 Absatz 4 BGB sagt, dass Eine zum Nachteil des
Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist.

Das heißt, sollte eine wie in deinem Bsp. erwähnte Kaution in
Höhe von 5 Warmmieten vereinbart worden sein, braucht der
Mieter gar keine Kaution zahlen oder wenn schon gezahlt wurde
den Betrag bzw. den zu viel gezahlten Betrag zurückverlangen.
Kommt im Einzelfall darauf an, wie der Vertrag gestrickt ist.

Das meinte ich damit „Ist ein anderes Thema“!
Theoretisch ist Diebstahl auch verboten. Aber es wird gemacht.
Wir hätten vielleicht auch erwähnen können, dass die Zahlung der Kaution auch in der jeweils gültigen Währung erfolgen soll und nicht in Naturalien. Wobei das manchmal ganz angenehm werden könnte.

Das meinte ich damit „Ist ein anderes Thema“!
Theoretisch ist Diebstahl auch verboten. Aber es wird gemacht.
Wir hätten vielleicht auch erwähnen können, dass die Zahlung
der Kaution auch in der jeweils gültigen Währung erfolgen soll
und nicht in Naturalien. Wobei das manchmal ganz angenehm
werden könnte.

Na ja, dann könnte man ja jede Frage nach dem Motto beantworten, versuch es und hoffe das nicht gegen vorgegangen wird.

Schönes Wochenende noch!