Kann eine Kaution , die seit ca 5 Jahren nicht gezahlt wurde jetzt noch eingefordert werden, wenn diese erneut Angemahnt wurde. Oder ist diese Kaution nicht mehr Zahlbar, da diese seit Jahren nicht mehr angefordert wurden ist !!??
Hallo,
Kann eine Kaution , die seit ca 5 Jahren nicht gezahlt wurde
jetzt noch eingefordert werden, wenn diese erneut Angemahnt
wurde.
Nein.
Oder ist diese Kaution nicht mehr Zahlbar, da diese
seit Jahren nicht mehr angefordert wurden ist !!??
Das Landgericht Duisburg hat mit Urteil vom 28. März 2006 (Aktenzeichen: 13 S 334/06)festgelegt, dass die Kaution der Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegt.
Gruß
Stiefel
Habe aber bereits 2005 die Kaution schriftlich angemahnt !! 2007 dann erneut wieder !??
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es wurde aber bereits 2005 die Kaution schriftlich angemahnt !!
2007 dann erneut wieder !??
Eine Mahnung hemmt oder unterbricht die Verjährung aber nicht!
Eine Unterbrechung kann z.B. unter folgenden Umständen eintreten:
- Einreichung einer Klage
- Zustellung eines Mahnbescheides
- Anerkenntnis des Schuldners durch
a) Abschlagszahlung
b) Zinszahlung
c) Sicherheitsleistung (z.B. Bankbürgschaft)
d) Mitteilung einer Buchung
e) Bitte um Stundung
f) Nachbesserung
Gruß
Stiefel