Kaution

Hallo,
Mich würden mal die Antworten auf folgende Frage interessieren:
Geht die Kaution in das Eigentum des Vermieters über, oder bleibt sie im Eigentum des Mieters?

Hintergrund:
Im Falle einer Privatinsolvenz gehört die Kaution dann zur Verteilungsmasse oder kann der Vermieter nach Ende des Mietvertrages Mietschulden und NK-Nachzahlungen verrechnen? Etwaige Guthaben wären dann natürlich auszuzahlen, Forderungen anzumelden (oder darauf zu verzichten)

Danke für Antworten.
vnA

Hallo vnA,

vielleicht hilft dir das weiter?
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?sessio…

TM

Danke für den Link,
wenn ich das Urteil weiter auslege, würde dies also bedeuten, dass die Kaution, zumindest wenn sie gesetzeswidrig mit dem Vermietervermögen vermischt wurde, in das Vermögen des Vermieters übergegangen ist. Was aber, wenn die Kaution ordnungsgemäß angelegt wurde? Dann kann sie, so steht es im Urteil, der Mieter herausverlangen. Dies wäre der Beweis, dass sie eben nicht zum Vermögen des Vermieters gehört, sondern im Vermögen des Mieters verbleibt. Fällt sie also dann in die Insolvenzmasse bei Mieterinsolvenz?

vnA

Danke für den Link,

Gerne!

wenn ich das Urteil weiter auslege, würde dies also bedeuten,
dass die Kaution, zumindest wenn sie gesetzeswidrig mit dem
Vermietervermögen vermischt wurde, in das Vermögen des
Vermieters übergegangen ist.

So verstehe ich das auch. Zum Glück habe ich ein Mietkautionskonto das auf meinen Namen läuft, da bekomme ich wenigstens mit, wenn der an das Geld geht :wink:

Was aber, wenn die Kaution
ordnungsgemäß angelegt wurde? Dann kann sie, so steht es im
Urteil, der Mieter herausverlangen.

Ja, so verstehe ich das auch. Zumindest fällt sie nicht in die Insolvenzmasse.

Dies wäre der Beweis, dass
sie eben nicht zum Vermögen des Vermieters gehört, sondern im
Vermögen des Mieters verbleibt.

Eine Kaution ist ja eine Sicherheit bzw. verpfändet. Daher würde ich meinen, dass es mein Eigentum/Vermögen bleibt, aber im Besitz des VM ist.

Fällt sie also dann in die
Insolvenzmasse bei Mieterinsolvenz?

Kommt wohl drauf an, auf wessen Namen das Geld angelegt ist.

Mein Kautionssparbuch z.B. läuft auf meinen Namen, ist aber verpfändet an den VM. Und da besteht bei Insolvenz mW ein Absonderungsrecht des Pfandgläubigers.

Also wäre, wenn das stimmt, der VM bei einer Insolvenz von mir, auf der sicheren Seite.

Wäre das Geld jedoch nur auf meinen Namen angelegt, ohne dass eine Verpfändung vereinbart ist, würde es in meine Insolvenzmasse fallen.
Denke ich. Zumindest wäre es logisch. Aber was ist bei Jura schon logisch *g*.

Vielleicht klärt und ja noch jemand auf.

TM

Hallo,
die Banken bieten so genannte Kautionskonten an. Der Mieter sollte eine Kopie der Kontoeröffnung haben.
Weiterhin bieten die Banken auch Kautionsbürgschaften an.

Gruß

  • Volker Wolter -

Danke für die Antwort, nur hat sie leider nichts mit meiner Frage zu tun.
Nochmal zur Klarstellung:
Vermieter hat Kaution erhalten und gesetzeskonform auf einem Konto des Vermieters angelegt.
Mieter hat Mietrückstand und unbezahlte NK-Forderungen
Mieter hat Privatinsolvenz angemeldet

Frage: kann der VM seine Forderungen von der Kaution bedienen oder gehört die Kaution zur Insolvenzmasse und seine Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden?

vnA

Entschuldigung
war mal wieder zu schnell beim Lesen.

  • Volker Wolter -

Hallo,

die Kaution ist getrennt vom Vermögen anzulegen. Sie muss verzinst angelegt werden. folglich dürfte es nicht zur Insolvenzmasse herangezogen werden das es treuhänderisch zu verwalten ist.

Sollte das nicht der Fall sein muss der neue Eigentümer aber dafür gerade stehen sofern es im Vertrag steht - das unterstelle ich mal.

Grüße

danke für die Antwort. Aber auf welche Frage hattest du geantwortet?

vnA

Auf die erste, wobei die zweite damit teilweise auch beantwortet wird.

Grüße