Danke für den Link,
Gerne!
wenn ich das Urteil weiter auslege, würde dies also bedeuten,
dass die Kaution, zumindest wenn sie gesetzeswidrig mit dem
Vermietervermögen vermischt wurde, in das Vermögen des
Vermieters übergegangen ist.
So verstehe ich das auch. Zum Glück habe ich ein Mietkautionskonto das auf meinen Namen läuft, da bekomme ich wenigstens mit, wenn der an das Geld geht 
Was aber, wenn die Kaution
ordnungsgemäß angelegt wurde? Dann kann sie, so steht es im
Urteil, der Mieter herausverlangen.
Ja, so verstehe ich das auch. Zumindest fällt sie nicht in die Insolvenzmasse.
Dies wäre der Beweis, dass
sie eben nicht zum Vermögen des Vermieters gehört, sondern im
Vermögen des Mieters verbleibt.
Eine Kaution ist ja eine Sicherheit bzw. verpfändet. Daher würde ich meinen, dass es mein Eigentum/Vermögen bleibt, aber im Besitz des VM ist.
Fällt sie also dann in die
Insolvenzmasse bei Mieterinsolvenz?
Kommt wohl drauf an, auf wessen Namen das Geld angelegt ist.
Mein Kautionssparbuch z.B. läuft auf meinen Namen, ist aber verpfändet an den VM. Und da besteht bei Insolvenz mW ein Absonderungsrecht des Pfandgläubigers.
Also wäre, wenn das stimmt, der VM bei einer Insolvenz von mir, auf der sicheren Seite.
Wäre das Geld jedoch nur auf meinen Namen angelegt, ohne dass eine Verpfändung vereinbart ist, würde es in meine Insolvenzmasse fallen.
Denke ich. Zumindest wäre es logisch. Aber was ist bei Jura schon logisch *g*.
Vielleicht klärt und ja noch jemand auf.
TM