Kaution

Hallo
Meine Eltern haben Ihre Wohnung ordnungsgemäß gekündigt .
Eine Abgabe fand auch statt .Es war auch alles in Ordnung .
Für diese Wohnung war eine Kaution in Form eines Sparbuches hinterlegt.
So , jetzt sind es schon fast 6 Monate her , wo sie aus der Wohnung raus sind . Die Kaution wurde bis heute nicht zurück gezahlt .Wie lange dauert so was . Ich habe gehört 6 Monate ??? Stimmt das ???

Salvia

Hallo Sylvia,

anstelle deiner Eltern würde ich vom ehemaligen Vermieter die herausgabe der Kaution per sofort verlangen - normalerweise darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten insofern keine Mängel in der Wohnung vorhanden sind die noch beseitigt werden müssen.

Denkt dran das euch die Kaution und die Zinsen zustehen.

Gruß margret

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Hallo Margrit

Ich meine ,das Sie eine Bearbeitungzeit von 6 Monaten brauchen ???!!!
Ist das noch normal ???
Aber bei der Bürokratie ! ! Naja .
Sylvia

Hallo Sylivia,

auch hier. Margret hat bereits das Wesentliche gesagt.

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten darf, wenn zu erwarten ist, dass bei Vorlage der Nebenkostenabrechnung erhebliche Nachzahlungen entstehen. Da jedoch der Auszug im Sommer war, dürfte es hier zu keiner Nachzahlung kommen. Fordere den Vermieter auf, Dir ( Fristsetzung ist erforderlich) bis spätestens 05.02.2004 die Abrechnung der Kaution und die Nebenkostenabrechnung bis zum Auszug vorzulegen. Fordere den Vermieter auf, "da er gesetzlich verpflichtet ist, auf Anfrage Auskunft über die Kaution zu erteilen, Dir bis spätestens 05.02.2004 mitzuteilen, - unter Vorlage einer Kopie des Sparbuches - wo die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt ist - wenn er die Abrechnung nicht rechtzeitig vorleggen kann ". Wenn dann nichts passiert, melde Dich wieder.

Gruss Günter

Meine Eltern haben Ihre Wohnung ordnungsgemäß gekündigt .
Eine Abgabe fand auch statt .Es war auch alles in Ordnung .
Für diese Wohnung war eine Kaution in Form eines Sparbuches
hinterlegt.
So , jetzt sind es schon fast 6 Monate her , wo sie aus der
Wohnung raus sind . Die Kaution wurde bis heute nicht zurück
gezahlt .Wie lange dauert so was . Ich habe gehört 6 Monate
??? Stimmt das ???

Salvia

Hallo,

Hallo Sylvia,

anstelle deiner Eltern würde ich vom ehemaligen Vermieter die
herausgabe der Kaution per sofort verlangen - normalerweise
darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten insofern
keine Mängel in der Wohnung vorhanden sind die noch beseitigt
werden müssen.

Das ist meiner Meinung nach so nicht korrekt.
Die Kaution kann IMHO solange einbehalten werden, bis die Abrechnung der Nebenkosten vor liegt, jedoch nicht länger als 6Monate nach Vertragsende.

Grüsse!

Hallo,

Hallo Sylvia,

anstelle deiner Eltern würde ich vom ehemaligen Vermieter die
herausgabe der Kaution per sofort verlangen - normalerweise
darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten insofern
keine Mängel in der Wohnung vorhanden sind die noch beseitigt
werden müssen.

Das ist meiner Meinung nach so nicht korrekt.
Die Kaution kann IMHO solange einbehalten werden, bis die
Abrechnung der Nebenkosten vor liegt, jedoch nicht länger als
6Monate nach Vertragsende.

Hallo Sven,

Du hast natürlich darin recht, dass der Vermieter zumindest bei einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung einen Teil der Kaution einbehalten darf.

Gruss Günter