Hallo Zusammen!
Folgender Fall:
Mietkaution wurde am 01.07.2003 auf das Konto des Vermieters überwiesen. Bis heute noch keine Bestätigung, dass die Kaution z.B. auf ein Sparbuch o.Ä. eingezahlt worden ist.
Meine Frage:
Bekommt man überhaupt solch eine Bestätigung bwz. bekommt man am Jahresende bzw. -anfang nicht einen Kontoauszug o.Ä. (war bei meinem vorherigen Mieter der Fall)?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Stefan
Moien!
Kontoauszüge zu bekommen ist eher unüblich und auch die Bestätigung gibt es meist nicht. Du hast aber das Recht den Vermieter aufzufordern, das er den NAchweis bringt, das das Geld angelegt ist. Fordere ihn einfach schriftlich dazu auf mit Frist von zwei Wochen.
Gruß
Bernd
eigenes Kautionssparbuch
Moing!
In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal empfehlen, selber ein Kautionssparbuch anzulegen, weil der Vermieter meistens nur zu 0,5 % verzinsen lässt, während man als Mieter bis zu 2 % bei einer guten Bank erzielen kann.
Gruß
Franz
Hallo
Der Mieter hat einen Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage. Zur Durchsetzung dieses Anspruchs kann er ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.
Für die Versteuerung der Zinsen gilt das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 9.5.1994 IVB4 - S 2252 - 276/94, in dem dieser aufgrund der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu der Frage der Pflichten des Vermieters und des Mieters wegen der Einkommensteuer auf Zinsen aus Mietkautionen Stellung genommen hat.
Mehrere Kautionskonten
Bei dieser Steuerlage ist es einfacher, wenn der Vermieter für jeden Mieter ein eigenes Kautionskonto anlegt. In diesem Fall ist der Vermieter lediglich verpflichtet, dem Mieter die Zinsabschlagsteuerbescheinigung auszuhändigen.
Gruss
Marie
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