Hallo,
die Frage von Ariane weiter unten erinnert mich an eine Frage,
die ich längst schon mal hatte stellen wollen:
Wenn der Vermieter die Kaution getrennt auf ein Konto gelegt
hat, dann müsste es doch so sein, dass die Zinsen immer wieder
diesem Konto gutgeschrieben werden und damit sich der Zins-
und Zinseszinseffekt ergibt, was ja für den Mieter ein Plus
ergibt.
trifft zu
Nun ist mir neulich aufgefallen, dass mein Vermieter jährlich
die Zinsen zwar irgendwie auf einem Computerauszug mitteilt,
den ich dann bei der Steuer einreichen soll - aber ich habe
noch nie einen Auszug gesehen, auf dem die gesamte Kaution aus
20 Jahren aufgelistet ist, so dass ich gar nicht weiß, auf
welche Höhe sich meine Hinterlegung beläuft.
Könnte es sein, dass Du hier etwas verwechselst ? Nach der Schilderung gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kaution zwar getrennt angelegt hat, aber auf seinen Namen. Da Zinsen anfallen, hat er offenbar gegenüber dem Finanzamt diese Zinsen angemeldet, jedoch mit der Erklärung, dass diese Zinsen nicht ihm gehören, sondern dem Mieter. Da für die Zinsen Zinsabschlagsteuer zu zahlen ist, bekommst Du offenbar eine Meldung, um bei der Steuererklärung diesen Betrag geltend machen zu können.
Der Mieter muss dann die Zinseinkünfte als Einkommen angeben und kann diese Einkänfte bei einer Steuererklärung zurückfordern.
Du kannst bei diesem VM davon ausgehen, dass er die Kaution gesichert angelegt hat. Denn wer derart korrekt mit dem Kautionskonto und den Zinsen wie auch der Zinsabschlagsteuer ungeht, hat das Geld angelegt.
Dieses Vorgehen Deines Vermieters ist im Übrigen die einzige korrekte Handhabung der Kaution, wenn diese als Kaution auf den Namen des Vermieters angelegt ist.
Eine jährlich fehlende Mitteilung verpflichtet im Übrigen in diesem Fällen den Vermieter zur Erstattung der Zinsabschlagsteuer an den Mieter.
Grüsse Günter