Kaution

Hallo,
die Frage von Ariane weiter unten erinnert mich an eine Frage, die ich längst schon mal hatte stellen wollen:

Wenn der Vermieter die Kaution getrennt auf ein Konto gelegt hat, dann müsste es doch so sein, dass die Zinsen immer wieder diesem Konto gutgeschrieben werden und damit sich der Zins- und Zinseszinseffekt ergibt, was ja für den Mieter ein Plus ergibt.
Nun ist mir neulich aufgefallen, dass mein Vermieter jährlich die Zinsen zwar irgendwie auf einem Computerauszug mitteilt, den ich dann bei der Steuer einreichen soll - aber ich habe noch nie einen Auszug gesehen, auf dem die gesamte Kaution aus 20 Jahren aufgelistet ist, so dass ich gar nicht weiß, auf welche Höhe sich meine Hinterlegung beläuft.
Das sollte ich vielleicht doch mal einfordern.

Wie seht Ihr das ?

Gruss
gretell

Hallo,

die Frage von Ariane weiter unten erinnert mich an eine Frage,
die ich längst schon mal hatte stellen wollen:

Wenn der Vermieter die Kaution getrennt auf ein Konto gelegt
hat, dann müsste es doch so sein, dass die Zinsen immer wieder
diesem Konto gutgeschrieben werden und damit sich der Zins-
und Zinseszinseffekt ergibt, was ja für den Mieter ein Plus
ergibt.

trifft zu

Nun ist mir neulich aufgefallen, dass mein Vermieter jährlich
die Zinsen zwar irgendwie auf einem Computerauszug mitteilt,
den ich dann bei der Steuer einreichen soll - aber ich habe
noch nie einen Auszug gesehen, auf dem die gesamte Kaution aus
20 Jahren aufgelistet ist, so dass ich gar nicht weiß, auf
welche Höhe sich meine Hinterlegung beläuft.

Könnte es sein, dass Du hier etwas verwechselst ? Nach der Schilderung gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kaution zwar getrennt angelegt hat, aber auf seinen Namen. Da Zinsen anfallen, hat er offenbar gegenüber dem Finanzamt diese Zinsen angemeldet, jedoch mit der Erklärung, dass diese Zinsen nicht ihm gehören, sondern dem Mieter. Da für die Zinsen Zinsabschlagsteuer zu zahlen ist, bekommst Du offenbar eine Meldung, um bei der Steuererklärung diesen Betrag geltend machen zu können.

Der Mieter muss dann die Zinseinkünfte als Einkommen angeben und kann diese Einkänfte bei einer Steuererklärung zurückfordern.

Du kannst bei diesem VM davon ausgehen, dass er die Kaution gesichert angelegt hat. Denn wer derart korrekt mit dem Kautionskonto und den Zinsen wie auch der Zinsabschlagsteuer ungeht, hat das Geld angelegt.

Dieses Vorgehen Deines Vermieters ist im Übrigen die einzige korrekte Handhabung der Kaution, wenn diese als Kaution auf den Namen des Vermieters angelegt ist.

Eine jährlich fehlende Mitteilung verpflichtet im Übrigen in diesem Fällen den Vermieter zur Erstattung der Zinsabschlagsteuer an den Mieter.

Grüsse Günter

Hallo,

die Frage von Ariane weiter unten erinnert mich an eine Frage,
die ich längst schon mal hatte stellen wollen:

Wenn der Vermieter die Kaution getrennt auf ein Konto gelegt
hat, dann müsste es doch so sein, dass die Zinsen immer wieder
diesem Konto gutgeschrieben werden und damit sich der Zins-
und Zinseszinseffekt ergibt, was ja für den Mieter ein Plus
ergibt.

trifft zu

Nun ist mir neulich aufgefallen, dass mein Vermieter jährlich
die Zinsen zwar irgendwie auf einem Computerauszug mitteilt,
den ich dann bei der Steuer einreichen soll - aber ich habe
noch nie einen Auszug gesehen, auf dem die gesamte Kaution aus
20 Jahren aufgelistet ist, so dass ich gar nicht weiß, auf
welche Höhe sich meine Hinterlegung beläuft.

Könnte es sein, dass Du hier etwas verwechselst ? Nach der
Schilderung gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kaution
zwar getrennt angelegt hat, aber auf seinen Namen. Da Zinsen
anfallen, hat er offenbar gegenüber dem Finanzamt diese Zinsen
angemeldet, jedoch mit der Erklärung, dass diese Zinsen nicht
ihm gehören, sondern dem Mieter. Da für die Zinsen
Zinsabschlagsteuer zu zahlen ist, bekommst Du offenbar eine
Meldung, um bei der Steuererklärung diesen Betrag geltend
machen zu können.

ja, ich glaube das ist korrekt.

Der Mieter muss dann die Zinseinkünfte als Einkommen angeben
und kann diese Einkänfte bei einer Steuererklärung
zurückfordern.

Du kannst bei diesem VM davon ausgehen, dass er die Kaution
gesichert angelegt hat. Denn wer derart korrekt mit dem
Kautionskonto und den Zinsen wie auch der Zinsabschlagsteuer
ungeht, hat das Geld angelegt.

Dieses Vorgehen Deines Vermieters ist im Übrigen die einzige
korrekte Handhabung der Kaution, wenn diese als Kaution auf
den Namen des Vermieters angelegt ist.

Eine jährlich fehlende Mitteilung verpflichtet im Übrigen in
diesem Fällen den Vermieter zur Erstattung der
Zinsabschlagsteuer an den Mieter.

Hallo Günter,
Du hast vermutlich recht. Der VM wird die Kaution auf seinen Namen angelegt haben und deshalb jene Computermitteilungen zuschicken.
Was mir auffiel und was ja aus den jährlichen Zinsbescheinigungen wegen der ansonsten zu zahlenden Zinsabschlagssteuer nicht hervorgeht ist, auf wieviel die Kautionssumme eigentlich inzwischen angewachsen ist.
Oder ist es bei diesem Verfahren so, dass der Grundbetrag der Kaution der Gleiche bleibt, weil mir ja die Zinsen als Einkünfte übermittelt wurden ??

*grübel* wo ist da mein Denkfehler ?

Gruss
gretell

Hallo,

die Bescheinigung enthält nur die Zinsen und wenn gezahlt nur die Zinsabschlagsteuer. Eine jährliche Mitteilung über die Höhe der Kaution inkl. der Zinsen ist nicht erforderlich.

Grüsse Günter

die Frage von Ariane weiter unten erinnert mich an eine Frage,
die ich längst schon mal hatte stellen wollen:

Wenn der Vermieter die Kaution getrennt auf ein Konto gelegt
hat, dann müsste es doch so sein, dass die Zinsen immer wieder
diesem Konto gutgeschrieben werden und damit sich der Zins-
und Zinseszinseffekt ergibt, was ja für den Mieter ein Plus
ergibt.

trifft zu

Nun ist mir neulich aufgefallen, dass mein Vermieter jährlich
die Zinsen zwar irgendwie auf einem Computerauszug mitteilt,
den ich dann bei der Steuer einreichen soll - aber ich habe
noch nie einen Auszug gesehen, auf dem die gesamte Kaution aus
20 Jahren aufgelistet ist, so dass ich gar nicht weiß, auf
welche Höhe sich meine Hinterlegung beläuft.

Könnte es sein, dass Du hier etwas verwechselst ? Nach der
Schilderung gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kaution
zwar getrennt angelegt hat, aber auf seinen Namen. Da Zinsen
anfallen, hat er offenbar gegenüber dem Finanzamt diese Zinsen
angemeldet, jedoch mit der Erklärung, dass diese Zinsen nicht
ihm gehören, sondern dem Mieter. Da für die Zinsen
Zinsabschlagsteuer zu zahlen ist, bekommst Du offenbar eine
Meldung, um bei der Steuererklärung diesen Betrag geltend
machen zu können.

ja, ich glaube das ist korrekt.

Der Mieter muss dann die Zinseinkünfte als Einkommen angeben
und kann diese Einkänfte bei einer Steuererklärung
zurückfordern.

Du kannst bei diesem VM davon ausgehen, dass er die Kaution
gesichert angelegt hat. Denn wer derart korrekt mit dem
Kautionskonto und den Zinsen wie auch der Zinsabschlagsteuer
ungeht, hat das Geld angelegt.

Dieses Vorgehen Deines Vermieters ist im Übrigen die einzige
korrekte Handhabung der Kaution, wenn diese als Kaution auf
den Namen des Vermieters angelegt ist.

Eine jährlich fehlende Mitteilung verpflichtet im Übrigen in
diesem Fällen den Vermieter zur Erstattung der
Zinsabschlagsteuer an den Mieter.

Hallo Günter,
Du hast vermutlich recht. Der VM wird die Kaution auf seinen
Namen angelegt haben und deshalb jene Computermitteilungen
zuschicken.
Was mir auffiel und was ja aus den jährlichen
Zinsbescheinigungen wegen der ansonsten zu zahlenden
Zinsabschlagssteuer nicht hervorgeht ist, auf wieviel die
Kautionssumme eigentlich inzwischen angewachsen ist.
Oder ist es bei diesem Verfahren so, dass der Grundbetrag der
Kaution der Gleiche bleibt, weil mir ja die Zinsen als
Einkünfte übermittelt wurden ??

*grübel* wo ist da mein Denkfehler ?

Gruss
gretell

Hallo,

die Bescheinigung enthält nur die Zinsen und wenn gezahlt nur
die Zinsabschlagsteuer. Eine jährliche Mitteilung über die
Höhe der Kaution inkl. der Zinsen ist nicht erforderlich.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
ok, vielen Dank für die Hilfe.

Gruss
gretell