Kaution abgezogen, obwohl Wohnung gestrichen war!?

Hallo ihr Lieben,
mein Freund ist vor einigen Monaten aus seiner alten Wohnung (mit seiner Ex) ausgezogen. Sie hatten die Wohnung zuvor weiß gestrichen, allerdings nur einmal, sodass es etwas fleckig aussah. Dies wurde auch bei der Übergabe bemängelt, allerdings wurde nicht gesagt, dass das nochmal gestrichen werden müsse. Nun hat mein Freund die Abrechnung bekommen und die Mietgesellschaft hat 250€ für das erneute Streichen von der Kaution abgezogen. Ist das rechtens?
Danke für eure Antworten,
Vanessa

M.E. hätte der Vermieter vorher mit Frist nochmals auffordern müssen,fachgerecht zu streichen.
Gruß
pete88

Hallo!
Soetwas ist immer schwierig. Gegen euch spricht, dass bei der Übergabe der Zustand als mangelhaft festgehalten wurde. Der Handlungsbedarf ist also beweisbar.

Für euch spricht, dass nirgendwo steht, dass ihr die Nachbesserung nicht selbst machen wollt, man hätte euch also nach der Übergabe Gelegenheit (mit Frist) geben müssen, die Mängel zu beseitigen. Das scheint nicht der Fall gewesen zu sein.
Oder bei der Übergabe wurde bereits vereinbart, dass die Mängel nicht von euch beseitigt werden, wie auch immer das nachweisbar ist.

Soweit ich das sehe hätte das vor Gericht eine 50:50 Chance.

Wünsche viel Erfolg

Hallo,
wenn etwas bemängelt wird, kann man doch nicht davon ausgehen, daß dann alles erledigt ist. Es muß doch wohl nicht extra darauf hingewiesen werden, daß noch einmal zu streichen ist. Mangel ist Mangel.
Gruß
Melodie

Hallo und guten Tag ,
leider muss ich euch mitteilen , dass die Vermieter im Recht sind . Steht im Mietvertrag , die Wohnräume sind frisch gestrichen , bzw. in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurück zu geben , dann entscheidet dieser , was Ordnungsgemäß ist ! Es braucht dann auch keine schriftliche Mitteilung , dass die Räumlichkeiten vom Vermieter - respektive einer Firma - gestrichen werden . Leider ist es immer so ! der Vermieter hat alle Rechte , der Mieter 0,0 . Da hilft auch kein Mieterschutzbund . Es liegt im Ermessen des Vermieters .
Sorry , dass ich keine bessere Antwort für euch habe .
Trotzdem viel Grüße und alles Gute

Hallo

die Wohnung muss fachgerecht gestrichen
sein, fleckige Wände braucht der VM nicht akzeptieren.

Der Freund hätte also nochmal streichen müssen. Der VM hätte dem Mieter die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen. Alllerdings ist mir nicht bekannt, ob er ihn ausdrücklich darauf aufmerksam machen muss, dass man nochmal streichen muss oder nicht.

Ansonsten ist es rechtmäißig, dass dies von der Kaution abgezogen wird.

Hallo Vanessa,
das kommt ganz drauf an, was im Mietvertrag steht! Eigentlich ist der Mieter ja bei Auszug nicht mehr zu den sogenannten Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn im Mietvertrag genaue Fristen erwähnt werden, also z.B. „Wohnzimmer streichen nach 5 Jahren“. Anders sieht es aus, wenn „allgemein“ formuliert wird.

Andere Frage: Wie ist das Übergabeprotokoll formuliert? Wenn dort nicht explizit drin steht „der Mieter wird bis … die genannten Mängel beseitigen“ kann gegen die Kautionsverrechnung auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Denn dann gab es ja offenbar nicht zu beseitigen/keine Mängel.

Gruß, Zita

hallo,

im normalfall muss der mieter die wohnung nur besenrein verlassen und nicht frisch geweißelt. jedoch ist der mieter verpflichtet, notwendige schönheitsreparaturen durchzuführen. d. h. alle grob fünf jahre weißeln, türen streichen etc. wenn er dies regelemäßig gemacht hat, muss er nicht beim auszug nochmal weißeln.

viele grüße

maria

hallo,

normalerweise wird bei auszug und wohnungsübergabe ein protokoll erstellt, insb. hinsichtlich der mängel einer wohnung. zu einem mangel gehört natürlich auch ein nicht sach- und fachgerechter anstrich.

das protokoll kann dein freund erstellt haben oder der vermieter (VM). beide sollten es aber am ende unterschrieben haben, also jeweils zwei identische exemplare.

liegt ein solches vor und der VM hat den mangel versehen, dein freund dies unterschrieben, dann hätte ihm natürlich zeit eingeräumt werden müssen, selbst nachzubessern.

liegt kein protokoll vor, dann steht nun aussage gegen aussage. der VM ist allerdings berechtigt, die kaution um die mängelbeseitigung zu beheben, wenn sie denn offiziell vermerkt und eingesehen wurde…

dazu fehlen mir in deinem fall aber die fakten: protokoll ja oder nein, hat dein freund den mangel anerkannt, waren jeweils zeugen dabei, wurde ein datum zur beseitigung der mängel festegesetzt oder hat der VM einfach über den kopf deines freundes den fachmann ran gelassen und warum…?! das sind alles wichtige dinge, die den sachverhalt relativieren können.

viel erfolg!!
mannheim13

Hallo,
ich kann leider nichts dazu sagen,aber den Rat kann ich geben sich schnellstmöglich im Mieterbund zu erkundigen,da kennt man sich bestens aus.
LG

Hallo Vanessa,
rechtens ist das was im Mietvertrag steht, da müsst Ihr genau lesen. Im „Hamburger“ Mietvertrag währe es nicht rechtens, aber lest mal genau und dann zieht Eure Schlüsse daraus, mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Gruß connection

Hallo, guten Tag
Bitte halten Sie sich an den Mietvertrag.Was da der Vermieter macht ist nicht zulässig.
Der Vermieter muss erst eine Nachbesserung verlangen.
Sollte eine Nachbesserung nicht gut sein,so kann er eine Fa. beauftragen auf Kosten des Mieters.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo! Normalerweise sollte es einem die Mödlichkeit gegeben werden die Mängel selbst zu beseitigen. Allerdings haben die Vermieter Recht die Wohnung Fachgerecht zu sanieren. Also Recht es vom Maler machen zu lassen. Da der Freund schon mal die Möglichkeit hatte es selber zu machen und es nicht gut gemacht hat, nahm sich der Vermieter das Recht es vom Fachman erledigen zu lassen. Er könnte es auch von Ihnen verlangen, würde aber das selbe kosten. Ist natürlich ergerlich, denke ich aber daß da nichts zu machen ist.Sie können den Beweiß verlangen, ob die Wohnung überhaubt gestrichen wurde vom Fachman. Oft wird sie so weiter vermietet wie sie ist, und die 250 euro kassieren die Verwalter.

Und natürlich kommt es drauf an wielange er da gewohnt hat. Schönheitsreparaturen! Schauen Sie in den Mietvertrag hinein, und prüfen Sie diese Klausel

Das kann man so nicht beantworten. Dazu muss man wissen was zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht. Gibt es ein Abnahmeprotokoll ? Wurde tewas unterschrieben ?

Hallo Vanessa,

nach Mangelfeststellung gibt es eine Frist zur Nachbesserung. Wird diese nicht genutzt, so ist der VM berechtigt die Mängel zu beseitigen und die Kosten weiterzugeben.
Allerdings muß er die tatsächlichen Kosten nachweisen.

Ich persönlich empfinde (bei Nachweis) 250 € als angemessen.

Mfg