Hallo zusammen,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe knapp fünf Jahre in einer Wohnung gewohnt. Ganz normal habe ich diese Wohnung gekündigt und bin in eine andere Wohnung gezogen. Habe die alte Wohnung an neue Nachmieter übergeben alles so weit ohne Probleme.
Anschließend habe ich das Übergabeprotokoll (was ohne Mängel war) an den Vermieter geschickt und meine Kaution zurück gefordert.
Daraufhin macht er mir folgende Abrechnung:
Kaution 1.410,- €
Davon gehen ab:
- Mieterhöhungen gemäß §27, Ziffer 6 MV:
1.09.06 – 31.08.07 240,- Euro
01.09.07 – 31.08.08 480,- Euro
01.09.09 – 31.08.09 720,- Euro
01.09.09 – 30.04.10 320,- Euro
1.760,- Euro
2. Umlagerückstand
I/08 209,84 €
II/08 222,91 €
I/10 bis April geschätzt 100,- €
532,75
Mieterhöhung + Umlagen = 2.292,75
Noch zu zahlen = 847,78
Meine Frage ist. Wie kann das sein? Ich habe meine Miete im Dauerauftrag immer pünktlich überwiesen und er hat nie was gesagt. Da geht man doch davon aus das alles OK ist oder?
Muss ich diese Abrechnung hinnehmen und zahlen oder ist es nicht rechtens und ich habe Anspruch auf meine Kaution?
Viele Grüße
Eugen
Hallo
hast Du je eine Mieterhoehung bekommen, und sie auch richtig bezahlt ? Dann kannst Du ja mit Deinen Kontoauszuegen alles beweisen und eine Gegenrechnung aufstellen.
Hast Du den Mieterhoehungen offiziell zugestimmt ? Ansonsten sind Forderungen derart rueckwirkend nicht rechtens. Einseitige Mieterhoehungen vom VM sind dann unwirksam. Er haetet sie fristgerecht einklagen muessen und sind nicht von der kaution einfach zurueckzubehalten.
Du kannst erst mal versuchen eine Gegenrechnung aufzustellen, in dem Du Deine tatsaechlichen gezahlten Leistungen ( falls Du sie auch gezahlt hast) auffuehsrt.
Ansonsten , wenn die Forderungen seitens Deines Vermieters unrechtens sind empfiehlt sich nur der Gang zum Mieterschutz, oder Anwalt.
Viel Glueck
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe immer nur dass Gezahlt was bei Mietantritt vereinbart worden wurde. Der Vermieter hat mich nie und in keinerlei Form über irgendwelche Mieterhöhungen informiert oder diese von mir gefordert.
Dann hat sich ganz klar seine Forderung als „unrechtens“ erwiesen. Dies musst Du nun schriftlich klar zum Ausdruck bringen.
zB. Ich bitte um umgehende Auszahlung meiner Kaution…es gab niemals eine Mieterhoehung in all den Jahren…und somit auch keine Zustimmung zur Mieterhoehung seitens des Mieters. Somit ist Ihre jetzt ploetzliche Aufrechnung und Forderung laut Mietrecht, unwirksam.
angabe der Kontoverbindung nicht vergessen.
Ich fuege bei solchen Saetzen abschliessend immer folgenden Satz hinzu:
- fuer weitere Korrespondenz oder Unklarheiten habe ich meinen Rechtsanwalt XYZ von der Sachlage in Kentniss gesetzt. Bitte wenden sich fuer weitere Fragen an Ihn/Sie.
Das wirkt und der VM spuert deutlich, das Du Dich nicht so einfach ueber den Tisch ziehen laesst.
Hebe saemtliche Korrespondenz gut auf.
Im Notfall wirst Du den Rechtsanwalt auch zur Durchsetzung Deiner Forderung brauchen. Rechtsschutzversicherung sollte das problemlos uebernehmen. Den Eigenanteil dazu kannst Du ebenfalls am Ende vom VM einfordern. ( Kostenaufwendung bei Schadensabewendung …oder so nennt sich das ) Das koennte man dem VM auch schon deutlich machen , das Du das dann einforderst, wenn er nicht umgehend die kaution erstattet. Denke an die Zinsen der Kaution, die kommen naemlich noch dazu bei rueckzahlung der Kautionssumme !
viel glueck
Hallo,
das hört sich komisch an. Vermieter müssen alles ankündigen. Wenn er die Mieterhöhung angekündigt hat und Du sie nicht zahlst, kann er die Kaution einbehalten, genau das Gleiche gilt für Nebenkosten.
Umlage oder Nebenkosten können noch 1 Jahr nach letzter Zahlung eingefordert werden.
Aber einfach so geht nicht. Ich glaube, der versucht das einfach. Sofort schriftlich ablehnen und Kaution einfordern. Kann natürlich sein, dass er nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann.
Hast Du irgendwann mal ein Anschreiben wegen Mieterhöhungen bekommen. Hast Du einen Staffelmietvertrag? Hat der Vermieter Dir irgendwann mal was geschrieben?
Also nach meinem Gefühl kann das nicht rechtens sein. Ab zum Anwalt oder zum Mieterbund. Und zwar schnell. Denn er stellt ja auch noch eine Forderung.
Was ich auch komisch finde ist, dass Du ein Übergabeprotokoll an der Vermieter schickst. War er bei der Übergabe nicht dabei?
Es ist übrigens allein schon nicht rechtens, eine Umlage zu schätzen… Also wirklich ab zum Anwalt - das würde ich tun.
Hat er Dir
Hallo,
die erste Frage wäre, ob angegebene Klausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Ich denke, wenn „Ja“ wird man um eine Zahlung nicht drum herum kommen. Ich bin mir da aber nicht sicher. Hier ist ein wirklicher Experte gefragt. Viel Erfolg.
Grüße