Kaution abwohnen? / Mängel an der Wohnung

Hallo liebe Forenleser,

meine Freundin und ich wohnen seit einigen Monaten in einer Mietwohnung (2 Mietparteien im Einfamilienhaus), die von privat vermietet wird.

Im Laufe der ersten Monate haben wir über Umwege erfahren, dass die Vermieterin kurz vor der Privatinsolvenz steht.
Das macht sich unter anderem dadurch bemerkbar, dass im Durchschnitt alle 2-3 Wochen ein Öllieferant kommt, der immer nur 50 Liter Öl bringt, Gläubiger schon bei uns an der Tür geklingelt haben und nach der Vermieterin gefragt haben, die Vermieterin niemandem mehr die Tür öffnet, auch wenn Sie nachweislich da ist, Sie mehreren Handwerkern, die Arbeiten am Haus erledigt haben die Rechnung nicht bezahlt, einem bekannten Steuerberater eine fünfstellige Eurosumme schuldet, etc.

Nun zum eigentlichen Problem:

Im Mietvertrag war geregelt, die Kaution auf ein Girokonto zu überweisen. Dies haben wir selbstverständlich getan, aber nie einen Nachweis erhalten, dass die Kaution in irgendeiner Weise angelegt bzw. getrennt vom Privatvermögen angelegt ist.
Nachdem wir schriftlich (per Einschreiben) einen Nachweis verlangten, bekamen wir nur einen HANDSCHRIFTLICHEN Brief zurück, in dem folgendes stand:

"Sehr geehrte MieterIN,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Kaution zu einem Zinssatz von 0,25 % angelegt ist.

MfG
Vermieterin"

Ohne Beleg, Kopie eines Sparbuchs, o.ä.

Nun haben wir uns entschieden, die Wohnung zu kündigen und umzuziehen. Da wir keinen Nachweis über die Kaution haben, können wir die letzten beiden Monate einfach keine Kaltmiete zahlen und die Kaution somit „abwohnen“?
Wenn wir dies nicht machen, befürchte ich, werden wir die Kaution nie wieder sehen.

  1. Problem

In unserem Einschreiben an die Vermieterin machten wir Sie auf mehrere Mängel an der Wohnung aufmerksam. U.a. darauf, dass im Badezimmer die Stromleitung zur Badezimmerbeleuchtung nicht funktioniert.
Nachdem unangekündigt eine Bekannter des Sohnes der Vermieterin zunächst im Keller war (wo die Stromleitungen laufen) und dann in die Wohnung kam und die Stromleitungen wieder funktionierten, schrieb uns die Vermieterin, dass wir, wenn wir noch einmal Mängel anzeigen würden, die keine sind, Sie uns die Arbeiten in Rechnung stellen würde.
Allerdings war der Bekannte nur privat da, außerdem nicht unabhängig und hat sich die Sache „mal angeschaut“, außerdem waren die zunächst im Keller beschäftigt und dann erst in der Wohnung, was darauf schließen lassen könnte, dass der Schaden zunächst im Keller behoben wurde.

Könnte die Vermieterin diese Kosten in irgendeiner Art und Weise in Rechnung stellen?

  1. Problem

Wie schon beschrieben, ist die Wohnung in einem ehemaligen Einfamilienhaus. Es gibt nur zwei Stromzähler, wobei der Strom für den Hausflur und den Keller über den Zähler der anderen Mietpartei läuft, die übrigens auch bereits nach wenigen Wochen wieder gekündigt haben.
Jetzt hat die Vermieterin in Ihrem Schreiben an uns mitgeteilt, dass wir die Flurbeleuchtung, die wir benötigen, damit wir die Treppe zu unserer Wohnung nicht im Dunkeln betreten müssen, nicht mehr brennen lassen dürfen. Wobei diese Formulierung aus meiner Sicht sehr schwammig formuliert ist und Sie keine Nachweise über Art und Dauer der Nutzung hat.

Kann Sie von uns verlangen, die Flurbeleuchtung nicht mehr oder nur in einem begrenzten Umfang zu benutzen?

Das wars erstmal für heute
Ich habe noch mind. acht weitere Punkte auf der Liste, die ich aber erstmal selbst bearbeiten werde. :wink:

Danke für Eure lieben Antworten

Deeh

Hallo,

holt euch bei einem Anwalt ein Info Gespräch, das kostet nicht sehr viel, denn ihr müßt ein Paar Punkte vormahnen, bevor ihr die Kaution abwohnen könnt. Diese müssen schriftlich erfolgen.

Die Vermieterin kann euch nichts in Rechnung stellen, denn ihr bezahlt Miete an sie, dass heißt sie ist für die Reparatur zuständig…!!!

Beleuchtung um Flur, also ich wäre als Vermieter auch sauer, wenn Tag und Nacht das Licht brennt.
Falls dem nicht so ist, macht doch den Vorschlag einen Zeitschalter als Lichtschalter auszutauschen, dann geht nach 3 Min. das Licht aus.

Alles Gute