Kaution anhalten + Malerrechnung anrechnen ?

Sehr geehrter Herr, Sehr geehrte Frau,

Wir sind zwei ausländische Studenten und haben 2 Jahre in Deutschland studiert. Wir haben unsere Studium beendigt und ziehen jetzt zurück im Ausland für unsere erste Arbeit.
Wir wollten unsere Wohnungabgabe machen aber der Vermieter meint dass die Wohnung nicht fachgerecht gestrichen ist. Wir haben nur eine Anstrich auf die Wände und Decke gestrichen. Es ist sauber aber nicht sehr professionell. Wir verstehen dass der Vermieter es vielleicht nicht genügend findet, leider können wir nicht länger in Deutschland bleiben um weiter zu streichen.

Jetzt sagt der Vermieter dass er die Wohnung nicht abnehmen kann. Wir bezahlen jetzt noch bis zum 1. Juli (wegen die Kündigungsfrist). Bevor diese Zeitpunkt verlangt der Vermieter, dass wir die Wohnung fachgerecht anstreichen (lassen). Falls wir das nicht machen erhaltet er die Kaution und müssen wir dazu auch noch die Mahlerarbeiten bezahlen (er hat gesagt dass er die Rechnung senden würde). Ist dass normal ? Normalerwiese bezahlen wir doch eine Kaution um solche Probleme zu vermeiden.

Wir haben einen Malerfirma um einen Kostenvoranschlag gebietet. Es würde 1400€ kosten um die ganze Mahlerarbeiten (Wände und Decke mahlen, Türe und Fenster nachstreichen…). Das ist 100€ weniger als unsere Kaution. Wir könnte die Wohnung professionell anstreichen lassen aber, da der Vermieter sehr anspruchsvoll ist, weiss man noch nicht ob wir die Kaution danach zurück bekommen. Dabei ist es auch nicht so einfach weil wir im Ausland sind.

Die Frage lautet dann : Was passiert wenn wir jetzt die Firma nicht an werben um die Mahlerarbeiten zu machen? Kann der Vermieter mehr Geld verlangen als die Kaution?
Wenn der Vermieter die Mahlerarbeiten machen lässt und der Rechnung ist höher als unsere Kaution (oder er findet dabei noch andere Schaden die wir bezahlen müssen), darf er die Kaution behalten und dazu noch weiteres Geld verlangen?

Kann mir hier jemand helfen?
Kimie

Hallo Kimie,

also, die Wohnung muß tatsächlich fachgerecht sein, das heißt aber nicht professionell!!! Es sollte schon zweimal gestrichen werden. Könnt Ihr Euch nicht jemanden aus Eurem Bekanntenkreis besorgen, der Euch das streicht? Oder Ihr selbst?

Vom Gesetz her, kann der Eigentümer sich der Kaution bedienen, wenn es bis zum Zeitpunkt der Übergabe nicht fertig gestellt ist. Dafür ist eine Kaution bestimmt. Er kann auch selbst einen Maler besorgen, und das Euch in Rechnung stellen. Meinen Vorschlag macht es selbst…dier Malerfirmen haben meist überteurte Preise, oder fragt, da Ihr Privat seid, ohne Rechnung? Hoffe, ich habe Euch helfen können! Wo lebt Ihr jetzt`??? Gr. Conny

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wichtig ist was im mietvertrag dazu steht…
ansonsten gibt es den mieterbund…da bezahlt man 50 euro mitgliedschaftsbeitrag.die sagen dir was erlaubt ist oder nicht.in eurem fall hört es sich so an als wolle der vermieter euch abzocken.wenn ihr eine fachfirma beauftragt müssen die auch fachgerecht den auftrag ausführen,d.h.alles weiss streichen…
da kann der vermieter nicht kommen und sagen ich wollte das aber in der farbe oder 2 töne dunkler oder latexfarbe…oder sonstige extrawünsche.so wie ihr die wohnung übernommen habt,solltet ihr sie auch zurückgeben.