Bekam die Aufforderung von der Arge meine derzeitige Wohnung zu kündigen und mir was angemessenes zu suchen…was ich auch getan habe.Von meiner jetzigen Vermieterin bekomme ich 2 Monatsmieten (kalt) Kaution zurück. Meine Frage… wird sich das die Arge krallen?
Hallo,
da die rückerstattete Kaution als Einkommen gilt, wird die ARGE diese mit Ihrem Leistungsanspruch verrechnen, falls Sie von der Rückerstattung erfährt.
Also: Ja, die ARGE hat Anspruch auf die Rückzahlung, muß aber ggf. für die neue Wohnung auch die Kaution bezahlen (event. als Dalehen).
Grüße aus Bonn… siebengebirgler
Hallo,
danke für deine schnelle Antwort.
Ich lebte damals noch nicht von der Arge,also habe ich das damals aus eigener Tasche bezahlt.Hätte denen das auch nicht gesagt,aber die haben ja meinen Mietvertrag kopiert und da ist es leider zu sehen…grr.
Mein Mann ist vor 2 Monaten verstorben und um überhaupt über die Runden zu kommen bin ich zu denen. Als erstes wurde mir dann mitgeteilt das meine Wohnung zu groß und zu teuer wäre und ich ausziehe müßte.
Ziehe jetzt in eine 44qm Wohnung 266 Euro warm.Der neue Vermieter nimmt keine Kaution.
Liebe Grüße aus Duisburg
Ellenasse
Ps. wollte von der Kaution den Umzug bezahlen und mir einen neuen Wohnzimmerschrank kaufen,mein alter überlebt den Umzug nicht mehr ist 20 Jahre alt.