Hallo zusammen,
rein interessehalber folgender, hypothetischer, Fall, alles in chronologischer Reihenfolge:
Vermietung einer Wohnung an eine Privatperson
Kaution ist auf extra angelegtes Sparbuch des Vermieters überwiesen worden
Mieter hat Rückstände bei den Mietzahlungen, zahlt immer wieder aber unregelmäßig
zahlungsunfähigkeit Mieter wird festgestellt und ein Insolvenzverfahren eröffnet
Wohnung wird vom Insolvenzverwalter nicht gekündigt
Miete soll lt. Insolvenzverwalter vom Mieter überwiesen werden
nun müssen die Ausstehenden Mieten etc. ja in die Insolvenzliste eingetragen werden
darf der Vermieter die Kaution mit diesen Ausständen verrechnen, also ganz oder zum Teil einbehalten?
Falls ja was ist hierbei zu beachten?
Was könnte der Grund sein das die Miete nicht, wie wohl üblich, vom Insolvenzverwalter bezahlt wird?
Verwirkt der Mieter ggf. seine Restschuldbefreiung wenn er die laufenden Mieten nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt?
Gruß
Stefan