Ich habe eine Wohnung „inklusive“ Mieter gekauft. Der Voreigentümer (Verkäufer) überweist mir die Kaution des Mieters nicht, da er (der Verkäufer) die Wohnung bei einer Zwangsersteigerung über das Gericht gekauft hat und nie eine Kaution von seinem Voreigentümer erhalten- und sich wohl auch nicht darum gekümmert hat.
Im Mietvertrag zwischen dem „immernoch-Mieter“ und dem Vor-Vor-Eigentümer steht, dass „der Mieter eine Kaution in Höhe von xxxxDM an xxx zahlt“
Den Beleg der Überweisung hat mir der Mieter bereits zukommen lassen.
Der Verkäufer will, dass ich mich darum kümmere, an die Kaution zu kommen und seiner Meinung nach soll ich seinen Voreigentümer oder das Gericht, über welches die Zwangsersteigerung lief, kontaktieren. Meiner Meinung nach muss ER mir die Kaution überweisen denn:
Im Kaufvertrag steht: „Eventuelle Sicherheitsleistungen des Mieters sind einschließlich angefallener Zinsen von dem Verkäufer mit Übergabe auf den Käufer zu übertragen.(…)“
Was meint ihr? Diese Sicherheitsleistung existiert ja, nur wird sie nicht konkret im Kaufvertrag erläutert- allerdings hat der Verkäufer den Notar, der den kaufvertrag aufgesetzt hat, auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er die besagte Kaution nicht besitzt.
ist schon eine komplizierte Angelegenheit,aber wenn im Kaufvertrag steht das die Sicherheitsleistung vom Vorbesitzer an den Käufer zu entrichten ist,dann muß der Vorbesitzer diese auch an den Käufer zahlen.
Solange im Kaufvertrag nicht steht das es abhängig von dem Erhalt der Sicherheitsleistung an den Vorbesitzer ist sehe ich das zumindest so.
Natürlich wird der Vorbesitzer freiwillig nichts herausrücken,aber notfalls würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Wichtig ist vor allem die exakte Formulierung in Kaufvertrag.
Es ist nur meine Meinung und ich bin kein Rechtsanwalt.
Bitte berücksichtige diese Tatsachen bei deiner weiteren Vorgehensweise.
ich gratuliere zum Kauf und wünsche Ihnen einen zahlungskräftigen Mieter.
Was die Kaution angeht, haftet der Verkäufer für diese nachweislich erlegte Kaution, die der Vor- Vorbesitzer evt. verkonsumiert bzw. veruntreut oder im Zuge seiner täglichen Bedarfsdeckung vor der Insolvenz ausgegeben hat, wenn er das Objekt im Versteigerungsweg erstanden hat, ungeachtet dessen, ob er die Sicherheitsleistung vom Vorbesitzer ausgehändigt erhalten hat oder nicht.
In einem solchen Fall muß der neue Eigentümer in die eigene Tasche greifen und die Kaution selbst bezahlen - unerfreulich aber Rechtstatbestand.
Im Gegensatz zu Ihrem Notar bin ich kein Anwalt - dieser wird Ihnen den von mir geschilderten Sachverhalt bestätigen.
Also einfach anrufen.
Ich wünsche Ihnen Gutes Gelingen - Sie haben die allerbesten Chancen - der Jackpot ist Ihrer.
vielen Dank für deine Antwort. Das steht im Kaufvertrag nicht, dass irgendetwas abhängig vom Vorbesitzer ist. Sollte der Verkäufer weiterhin darauf bestehen die Kaution nicht zu überweisen, dann werde ich tatsächlich (leider) einen Anwalt kontaktieren müssen.
Danke nochmal für deine Meinung, es ist sehr hilfreich mehrere Meinungen von außen zu hören.
vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort. Eine Rückfrage habe ich allerdings noch dazu- um sicherzugehen, dass ich alles richtig aufgegriffen habe:
„In einem solchen Fall muß der neue Eigentümer in die eigene Tasche greifen und die Kaution selbst bezahlen - unerfreulich aber Rechtstatbestand.“
…somit ist mit dem neuen Eigentümer noch der Verkäufer gemeint, richtig?