Kaution bei Untermiete

Hallo,

mich würde mal interessieren, inwiefern ein „Zwischenvermieter“, also der Vermieter eines Untermieters, berechtigt ist, die Kaution für (Schöneheits-)Reparaturen auszugeben, wenn der Mietvertrag über 2 Monate läuft. Muss er Nachweise erbringen, dass die Schäden durch den Untermieter entstanden sind, oder reicht die simple Behauptung, dass der Untermieter dafür verantwortlich ist?

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

die Fragestellung ist nich ganz deutlich, versuche aber mal in Teilen zu antworten.

mich würde mal interessieren, inwiefern ein
„Zwischenvermieter“, also der Vermieter eines Untermieters,
berechtigt ist, die Kaution für (Schöneheits-)Reparaturen
auszugeben, wenn der Mietvertrag über 2 Monate läuft.

Gar nicht, die Kaution ist eine Sicherheitsleistung die getrennt vom eigenen Vermögen zwinsbringend angelegt werden muss.

Muss er Nachweise erbringen, dass die Schäden durch den Untermieter
entstanden sind, oder reicht die simple Behauptung, dass der
Untermieter dafür verantwortlich ist?

Wer behauptet muss auch beweisen können da er die Beweislast hat.

Viele Grüße

Grüße