Kaution bezahlt vom Sozialamt - wer bekommt's?

Hallo,
gesetzt den Fall, man bekommt 2003 vom Sozialamt den Umzug in ein anderes Bundesland und die Kaution bezahlt (es gab noch kein Harz IV o.ä.), wer bekommt die Kaution dann zurück? Die Frage stellt sich insofern, ob mit dem Geld rechnen kann bzw. ob es zurückgeht, oder ob ein Vermieter damit auch eine möglich anstehende Renovierung bezahlen kann.
Vielen Dank,
malztee

Hi malztee,

selbstvernatürlich bekommt derjenige eine Miet-Kaution bei Beendigung des Mietvertrages zurück, der sie bezahlt hat.

In Deinem Beispiel also das Sozialamt.

Falls der Mieter in diesem Beispiel immer noch „bedürftig“ ist, übernimmt das Sozialamt evtl. wieder die Kaution für eine neue Wohnung.
Ob und wie, muß der betroffene Mieter beim Sozialamt erfragen.

Gruß
WB

Hi,

ich kenne das nur so, dass man bei Übernahme einer Kaution durch das Sozialamt eine Abtretungserklärung unterschreiben muss, in der man den Rückzahlungsanspruch an das Sozialamt abtritt. Der Vermieter wird darüber auch informiert. Außerdem wird eine Kaution meist zusätzlich noch darlehensweise gewährt, so dass man sie selbst an das Sozialamt zurückzahlen muss, falls der Vermieter sie aufgrund von Schäden oder Mietrückständen einbehält.

Gruß
Nelly

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Hi malztee,

selbstvernatürlich bekommt derjenige eine Miet-Kaution bei
Beendigung des Mietvertrages zurück, der sie bezahlt hat.

In Deinem Beispiel also das Sozialamt.

ok
Nehmen wir allerdings an, dass die nun gekündigte Wohnung renoviert werden muss, kann der Mieter dann die Sozialamtskaution dafür verwenden? Könnte man also diese Wohnung verlassen und sich sagen: Nun, Kaution wurde für diesen Fall schließlich bezahlt.

Falls der Mieter in diesem Beispiel immer noch „bedürftig“
ist, übernimmt das Sozialamt evtl. wieder die Kaution für eine
neue Wohnung.
Ob und wie, muß der betroffene Mieter beim Sozialamt erfragen.

Gruß
WB

Nehmen wir allerdings an, dass die nun gekündigte Wohnung
renoviert werden muss, kann der Mieter dann die
Sozialamtskaution dafür verwenden? Könnte man also diese
Wohnung verlassen und sich sagen: Nun, Kaution wurde für
diesen Fall schließlich bezahlt.

Nein,

die Kaution ist keine Vorauszahlung für zukünftige Renovierungsarbeiten sondern eine Sicherheitsleistung des Mieters resp. hier des Sozialamtes zur Absicherung (potentieller) Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Bsp.: Schadensersatzansprüche, ausstehende Mietzahlungen).

Die Kaution ist nicht das Geld des Mieters sondern eine Kulanzleistung des Sozialamtes auf Darlehensbasis.
Renovierungsarbeiten bei Auszug sind immer vom Mieter und nicht vom Staat zu tragen, schliesslich hat der Mieter die Wohnung abgewohnt und nicht das Sozialamt.

Sollte der Mieter hier so vorgehen, wird der Vermieter mit der Kaution die Wohnung renovieren.
Das Sozialamt wird die nun verbrauchte Kaution mit 100 % Sicherheit vom Mieter wieder einfordern (und mit 100 % Sicherheit auch bekommen, entweder über Pfändung des Einkommens oder Kürzung von Sozialleistungen )

dragonkidd

Das Sozialamt wird die nun verbrauchte Kaution mit 100 %
Sicherheit vom Mieter wieder einfordern (und mit 100 %
Sicherheit auch bekommen, entweder über Pfändung des
Einkommens oder Kürzung von Sozialleistungen )

Was nicht geht, weil bei Hartz IV Empfängern nichts pfändbar ist. Minimum ist Minimum. Die Ämter probieren das zwar immer wieder und schaffen es auch, aber das ändert nichts daran, dass es nicht rechtens ist.

stimmt, Pfändung ist nicht möglich, aber die Aufrechnung:
§ 43 SGB II
Kürzung des ALG II um 30 %

Das Sozialamt wird die nun verbrauchte Kaution mit 100 %
Sicherheit vom Mieter wieder einfordern (und mit 100 %
Sicherheit auch bekommen, entweder über Pfändung des
Einkommens oder Kürzung von Sozialleistungen )

Was nicht geht, weil bei Hartz IV Empfängern nichts pfändbar
ist.

Es ist ja nicht gesagt, dass er immer noch Hartz4-Empfänger ist.
Also war „entweder Pfändung oder Kürzung von Sozialleistungen“ schon richtig.

Gruß
Nelly

Hallo,

als ich mich 2000 vom Vater meines Kindes getrennt habe, mußte ich auch Leistungen vom Sozialamt beziehen.

Für die neue Wohnung hat das Amt dann auch die Mietkaution übernommen und sie in monatlichen Raten von der restlichen Sozialhilfe einbehalten.

Als ich dort ausgezogen, hat das Sozialamt den noch nicht von mir zurückgezahlten Teil der Kaution bekommen und ich den anderen Teil.

Hast du den Bescheid vom Amt über die Zahlung der Mietkaution nicht mehr?

Gruss Jess

Das ist die Konstellation, die ich von hier auch kenne! Also am besten beim damals auszahlenden Sozialamt nachfragen, wer die Kaution zurückbekommt.
Gruß
Jens