Hallo Günter und M.Fenner
wollte mich gerne noch bei euch bedanken für die Hilfe
))
mal angenommen das Problem Kaution und Zinsen …
wo kann ich Paragrafen finden ??? (wo drin steht das der Vermieter, auch ohne Sparbuch, dem Mieter die Zinsen mit auszahlen muß)
nochmal DANKE
gruß Susan
Hallo Susan,
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Bitte Absatz 3 und 4 besonders beachten.
Gruß Ivo
Hallo Günter und M.Fenner
wollte mich gerne noch bei euch bedanken für die Hilfe
))
mal angenommen das Problem Kaution und Zinsen …
wo kann ich Paragrafen finden ??? (wo drin steht das der
Vermieter, auch ohne Sparbuch, dem Mieter die Zinsen mit
auszahlen muß)
Zusatz zu Ivo
§ 551 BGB Abs. 3 und 4. Dort ist geregelt, dass der Vermieter die Kaution zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen muss. Selbst wenn er also das Geld auf keinem Konto anlegt muss er sich an diese Vorschrift halten.
Gruss Günter