Kaution durch Nebenkostenabrechnung stark gekürzt

hallo liebe experten.

mein mann und ich sind vor 1 jahr (1. Juli 2012) aus unserer alten mietwohnung ausgezogen und hatten 1400 kaution für diese zuvor hinterlegt. der vermieter meinte, er könne nur die hälfte zurückgeben und die andere würde er nach der jahresendabrechnung zurückgeben. alles schön und gut. aber nun heißt es (11 Monte später), dass die übrigen 700 zu 300 euro geschrumpft sind, da die nachzahlung so hoch gewesen sei. aber wie kann das sein? wir hatten monatliche nebenkosten von 120 euro, strom haben wir selbst bezahlt. wir sind nur zu zweit und haben 12 monate in der wohnung gelebt. die jahresendabrechnung dürfte ja nur für 2012 bis Juli gelten? unser verbrauch war extrem niedrig, wir haben keine spülmaschine und eine kleine sparsame waschmaschine (die im keller mit den anderen stand). vorallem haben mein mann und ich gegenschichten und we-dienste (sind also kaum da) und können im betrieb duschen . angeblich habe man zweimal nachprüfen müssen - das zweite mal, nach dem wir bereits 2 monate ausgezogen waren und ein anderer nachmieter dort wohnte. wie soll das denn gehen? der vermieter gab uns irgendeinen wisch für die abrechnung, wie wir überhaupt nicht durchblicken. da stehen die kosten für sein haus und grundstück mitsammt aller sonstigen bezüge drauf, aber es ist nicht nachvollziehbar, wieviel wir beisteuern müssen. im haus wohnten mitsamt vermieter noch 2 weitere familien.

das geld haben wir immernoch nicht erhalten, wollen diesen betrag aber auch anfechten. die abrechnung ist absurd! bitte helfen sie mir!

Also ihr müsst eine ordnungsgemäße Abrechnung erhalten. Ich verstehe nicht, dass ihr Stromkosten nennt. Die habt ihr doch selbst bezahlt oder?
Ich würde dir gerne mal ein Muster meiner Umlageabrechnungen senden, aus denen du erkennen kannst, wie was abgerechnet werden muss. Ich bin selbst Vermieter und kenne solche Probleme nicht.
Kannst du bitte deine e-mail-Adresse hier nennen? Es können nur die Kosten umgelegt werden, die auch im Mietvertrag stehen. Ich lege z. B. um: Gebäude- und Haftpflichtversicherung nach Wohneinheiten, Grundsteuer, Straßenreinigung nach Wohneinheiten, Müllabfuhr nach Personenanzahl, Wasser, Abwasser nach Personenanzahl. Ich rechne alle Personen zusammen, die in dem betreffenden Zeitraum in dem Haus gewohnt haben und würde bei euch dann z. B. 2 Personen x Mietdauer, z. B. 12 Monate = 24 Personen rechnen. In einem meiner Häuser habe ich eine Sammelheizung für 3 Familien. Eine Familie mit 2 Personen zahlte 2012 2.400 euro Gesamtumlage. Die Wohnung ist 90 qm groß. In diesem Betrag sind die Heizkosten eingeschlossen, ebenso alle umlagefähigen Kosten. Eine Familie mit 2 Pers. zahlte für eine ca. 70 qm große Wohnung im selben Haus Euro 1.900,00 komplett.

MfG Ulla

Hallo,
der Vermieter hat die volle Kaution samt Zinsen zu zahlen; da er die Summe anlegen musste. Zudem muss er Ihnen eine detaillierte Abrechnung mit allen Kosten vorlegen, die Sie sich auch kopieren können. Drohen Sie mit einem Anwalt. Sollte auch das nichts nutzen wenden Sie sich an Ihren örtlichen Mieterbund bzw. Mieterverein. Bleiben Sie hart; das Recht ist auf Ihrer Seite!
MfG

…da kann nur der anwalt, die verbraucherzentrale in einem persönlichen gespräch antwort geben! auf dieser seite geht das nicht!
aber der gang zum anwalt lohnt sich gewiss!
mfg,
udo

Ich bin dir wirklich sehr dankbar!!! für das formular:
[email protected] - das würde mich mal interessieren!

Kaution durch Nebenkostenabrechnung stark gekürzt
Hallo,

Das ist eine blöde Situation, aber hier kaum zu klären, daher muss ich leider auf einen ortsansässigen mietrschutzverein verweisen. Diese können sich die Abrechnung angucken, erklären und vor allem auch auf Plausibilität prüfen.

Viel Erfolg!
Mannheim13

Hallo,
der Vermieter darf auf die Kaution erst zugreifen, wenn der Mieter mit einer Nachzahlung der Betriebskosten im Verzug ist.
Das setzt aber voraus, dass eine anerkannte Betriebskostenabrechnung vorliegt, vom Mieter geprüft werden konnte und auch anerkannt wird.
Sollte die Abrechnung zeitanteilig ordnungsgemäß für 2012 vorliegen, dann sollten Sie diese prüfen lassen, wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen. Auf jeden Fall ist ein Widerspruch zur Abrechnung schriftlich an den Vermieter zu senden und gleichzeitig der Inanspruchnahme der Kaution zu widersprechen.
Von hier aus kann keine Rechtsberatung erfolgen, weswegen ich Ihnen dringend empfehle, einen Mieterverein oder einen RA mit der Prüfung und der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen. Dazu gehört auch die Aufforderung zur sofortigen Auszahlung der restlichen Kaution!
Gruß suver

Hallo,

zuerst einmal muss der Eigentümer oder sein Vertreter Ihnen eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung stellen. Falls dies nicht so ist, kann euch der Örtliche Miterbund weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo aus Bernburg,

natürlich steht ihnen der volle ausstehende Betrag zu. Wenn der Vermieter davon etwas anrechnet, muss er für dieses nachvollziehbare Rechnungskopien vorlegen.

Anteilig muss nur das bezahlt werden was namentlich im Mietvertrag steht. Steht nichts - braucht nichts bezahlt werden!

Erkennen sie den geringeren Betrag an, haben sie keine Chance den Rest zu bekommen.

Hallo,

der Vermieter muss Einsicht in die Originalrechnungen geben,
die nachvollziehbar belegen, welche Kosten angefallen sind.

Ich würde zügig beim Mieterverein vorsprechen, da man ohne Einblick oder detaillierte Auflistung eh nicht viel raten kann.

Zuerst einmal würde ich den Vermieter schriftlich auffordern (nichts mehr mündlich vereinbaren) Einblick in die Rechnungen
nehmen zu dürfen. Notizblock mitnehmen.

Das Recht auf Kopien hat man nicht, aber gegen Abschreiben, kann er nichts sagen. Dann kommt es auch auf den Verteilerschlüssel an, ob die Kosten pro Person oder auf die Quadratmeter abgerechnet werden.
Eigene Wasseruhr vorhanden?

Grüße
tina

Das Problem entsteht oft, das Nachbarn einen sehr hohen Verbrauch haben (oder Dauerbesucher) und die Kosten dann ungerecht verteilt werden. Das wäre dann eine Erklärung.

Eventuell mal bei den früheren Nachbarn anfragen, wier hoch deren Abschlag war und wieviel diese nachzahlen mußten entsprechend dem Verteilerschlüssel.

Liebe Ratsuchende,
ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Kaution besteht nur bis zu 6 Monaten nach Beendigung des Mietvertrages. Spätestens dann muß der Vermieter die Kaution komplett mit Zinsen an den Mieter zurückzahlen.
In der Nebenkostenabrechnung muß deutlich erkennbar sein, welche Kosten auf das gesamte Haus entfallen und welche auf Ihre Wohnung. Schauen Sie auch nach, was dazu in Ihrem Mietvertrag steht, z.B. welcher Verteilungsschlüssel gelten soll. Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung nicht verstehen, können Sie den Vermieter um Erklärung bitten und Sie haben auch das Recht, für sämtliche Abrechnungsposten die Belege anzusehen.
Viel Glück!

Nebenkostenabrechnungen sind, meistens, negativ belegt.
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrechtsfragen auf.
Vorzugsweise über den Mieterbund.
Da bekommen sie geholfen.

Mit freundlichem Gruß
Ulli P

Der Strom den sie ansprechen ist üblicherweise in denn Betriebskosten gar nicht enthalten.Vermutlich sind die höheren Kosten den Heizkosten geschuldet , die sie gatr nicht erwähnten .Diese machen in der Regel den größten Anteil aus . Die Abrechnung sollte aber für den Laien nachvollziehbar sein .

Das kommt ganz drauf an ich versuche das mal so einfach wie möglich zu erklären.

Im Mietvertrag ist geregelt in welchem Zeitraum der Mieter über die Nebenkosten abrechnet. Er ist nicht gezwungen diesen Zeitraum auch dem Kalenderjahr anzupassen. Es kann also durchaus sein, dass er die Betriebskostenabrechnung von 30.06. des Jahres - 01.07. des nächstes Jahres abgerechnet hat. Dies muss jedoch sowohl aus dem Mietvertrag als auch aus der Abrechnung hervorgehen. Die 120 € die ihr im Monat zahlt sind nur eine Vorauszahlung die ihr leistet die leider nicht immer dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. Bei Nebenkosten geht es ja nicht nur um Heizung oder Warmwasser was man anteilig nach Verbrauch zahlt, dazu kommen Straßenreinigung, Aufzug, Gartenpflege, Hausstrom etc. all das was alle Mieter gemeinsam nutzen und verbrauchen. (Muss allerdings ebenfalls im Mietvertrag genau vereinbart sein)Hier kann es dann sein mal ein blödes Beispiel: Nachbar A macht immer egal wie hell es ist die Leuchten im Hausflur an während sie das nicht tun, dann verbraucht er viel und sie wenig. letztendlich wird es aber nicht in dem Maß ausgeteilt sondern je nach m² Größe der einzelnen Wohnungen. Ob die Abrechnung so in Ordnung ist zumindest formell kann ich nicht sagen auch inhaltlich könnt ihr es nur übnerprüfen indem ihr euch die entsprechnenden Rechnungen zeigen lasst das recht darauf habt ihr in jedem Fall. Ansonsten muss aus der Abrechnung hervorgehen: Der Zeitraum, die Art der Kosten, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel ( Gesamtm² des Hauses und Eure m²) und wie viel dann letztendlich aus den einzelnen Positionen auf euch umgelegt wird.

Bei der Heizung und dem Warmwasser wird nicht nach m² abgerechnet sondern meist zu 70% nach Verbrauch und zu 30% entweder nach m² oder wohnen Personen oder Wohneinheiten.

Grundsätzlich aber nochmal, der Vermieter darf bei einer Nachzahlung den Betrag mit der Kaution verrechnen.

ICh hoffe ich konnte euch helfen. Wenn noch Fragen sind könnt ihr gerne schreiben.

LG

Hallo Ava Adore,

„der vermieter gab uns irgendeinen wisch […]“
Als Mieter hast Du Anspruch auf eine saubere und nachvollziehbare Abrechnung. Alles andere musst Du nicht akzeptieren.
Bestehe also auf einer genauen Abrechnung und vergleiche diese mit eigenen Aufzeichnungen. Hattest Du Vorauszahlungen an den Vermieter geleistet und sind diese berücksichtigt? Stimmen die absoluten Verbrauchswerte?

Viele Grüße,
FvS

Hallo Ava Adore,

Sie Haben einen Mietvertrag mit Angabe der zuverrechnenden Nebenkosten? Dann muß der Vermieter Ihnen eine Abrechnung aushändigen. Daraus müssen Sie ersehen können, wo diese hohen Kosten angefallen sind, und Sie sehen welche Vorauszahlungen er Ihnen gutgeschrieben hat. Die Differenz ist dann ein Plus oder Minus. Dieser Betrag ist auszugleichen.
Der Abrechnungszeitraum ist 12 Monate. Ziehen Sie innerhalm dieses Zeitraums aus, werden die Monate in denen Sie die Wohnung belegten anteilig verrechnet.

Der Vermieter muss Ihnen eine Abrechnung liefern, die Sie verstehen und nachvollziehen können.

Für die Abrechnung ist der Verbrauch an Energie oder Wasser ausschließlich über die Verbrauchszähler zu erfassen, es sei denn Sie haben einen anderen Modus mit dem Vermieter vereinbart (Pauschale…).

Vorübergehndes Rückhalten der Kaution ist im vernünftigen Rahmen möglich. Dies kann gemacht werden, wenn die letzten Abrechnungen eine Nachzahlung mit sich brachten.

Meine Empfehlung: Gehen Sie zum Mieterbund oder einer anderen Stelle (Rechtshilfe), die Ihnen bei dieser Sache helfen können.
Es sind einige Unterlagen und Voraussetzungen zu prüfen.

Gruß Fred

Hallo,
ohne Überprüfung der Abrechnung lässt sich das Problem nicht lösen.

Da Sie die Abrechnung hier nicht reinstellen können, sehe ich keine andere Möglichkeit als einen Rechtsanwalt oder eine Mieterberatung aufzusuchen, welche die Abrechnung auf ihre Wirksamkeit überprüfen können.

sie haben auf jeden Fall Anrecht auf eine detailierte Abrechnung.
diese Schriftlich anfordern - ggf. anmahnen.
zwecks Überprüfung evtl. bei Mietverein.

Wenn Ihre Zweifel so stichhaltig wie beschrieben sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder den Mieterverein unter Vorlage der Abrechnung befragen.
Wie soll man Ihnen ohne diese, die vorangegangene Abrechnungen und Details wie Wohnungsgröße, Beheizungsart etc hier helfen??