Liebe Community
hiermit wende ich mich mit einem Problem an Sie. Ich bin kürzlich von München nach Bayreuth gezogen. Die Wohnungsübergabe in München fand am 15.06.2010 protokolliert statt.
Nun bekam ich am 18.07.2010 einen Brief von meinem ehemaligen Vermieter, in welchem Schäden in dem ehemals angemieteten Objekt deklariert wurden. Diese Schäden wurden im Übergabeprotokoll nicht erwähnt. Als Beweismittel dienen digitale Fotos, welche mir zugesandt wurden. Diese sind auf den 05.07.2010 (Zwanzig Tage nach der Übergabe) datiert. Im Hintergrund kann man Monteure oder ähnliche Personen erkennen. Ferne wurde nach der Übergabe von mir an den Vermieter eine Küchenzeile vom Vermieter eingebaut.
Ich habe einen Teil der Mietsicherheit zurück überwiesen bekommen, jedoch wurden 150 EUR für die angeblich von mir nicht ordnungsgemäße Instandsetzung der Wohnung einbehalten.
Ich habe bereits schriftlich Stellung genommen bzw. Widerspruch eingelegt und ihn auf seine Beweispflicht hingewiesen. Ferner bekomme ich keine Einsicht in das Mietsicherheits-Konto.
Ich habe eine Frist gesetzt, in welcher die Restmietsicherheit überwiesen werden sollte. Diese ist am 04.08.2010 fruchtlos verstrichen.
Vielleicht kann mir jemand mitteilen, welche Möglichkeiten ich nun habe und mit welchen Kosten ich zu rechnen habe, wenn ich diese Angelegenheit an einen Anwalt übergebe. Ich bin nicht Rechtsschutz versichert und absolviere momentan eine Ausbildung.
Wenn die Nebenkostenabrechnung da ist, werde ich von der Rückzahlung wohl auch keinen Cent sehen…
Wenn es bei der Übergabe nichts zu beanstanden gab und keine Schäden im Übergabeprotokoll aufgelistet sind, darf der Vermieter, meines Wissens, die Kaution nicht einbehalten.
Über Anwaltskosten kann ich keine Auskunft geben. Ich war immer Mietglied im Mieterverein.
Eventuell kann der Vermieter bei diesem Vorgehen bei der Polizei angezeigt werden. Dadurch bekommt der Geschädigte sein Geld nicht wieder, zeigt aber das er das illegale Vorgehen nicht akzeptiert.
Ich muss meine Vermieterin auch noch dringend anzeigen. Ich habe einen Prozess gegen sie gewonnen, weil sie die Kaution unterschlagen hat, sie hat sich aber ins Ausland abgesetzt und ist dort irgendwie nicht pfändbar, bzw. zahlt einfach nicht.
Ich gehe gleich morgen zur Polizei.
Hallo,
wende Dich an den Mieterbund. Kostet nicht viel ca.50 - 60 Euro. Darin ist eine Rechtschutzversicherung. Im Ernstfall wird Dir sofort geholfen, ohne Wartezeit.
MfG Stefan
Hallo Seppel,
die bisher unternommenen Schritte sind schon der richtige Weg.
Sie können da nicht mehr viel selbst unternehmen. Da der Vermieter auf de gesetzte Frist nicht reagiert hat, bleibt nur noch die Hilfe von Aussen. Entweder Anwalt oder auch Mieterschutzvereine. Beides ist mit Kosten verbunden. Eine MItgliedschaft in einem Mieterschutzverein ist über das Jahr gesehen nicht teuer und lohnt sich oft.
Anwälte haben mehr Möglichkeiten und da Sie in einer Ausbildung sind, dürfte Ihr Einkommen nicht sehr hoch sein. Die Beantragung von Prozesskostenbeihilfe wäre hier die einfachste Möglichkeit. Dabei wird der Anwalt auch helfen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hallo seppel83,
leider geht aus Deiner Schilderung nicht hervor, um welche Mängel es sich handelt und ob sie tatsächlich auch von Dir stammen.
Maßgeblich für eine Einbehaltung der Kaution sind Mängel, die im Übergabeprotokoll festgehalten wurden. Doch gibt es auch versteckte Mängel, die am Stichtag der Übergabe nicht erkennbar sein können. Für diesen Fall und für andere Forderungen (NK-Nachzahlung) kann der Vermieter die Kaution zurückhalten und später kürzen.
Ich rate, mind. einen neutralen Zeugen zu benennen, der beim Umzug geholfen hat und die Mängelfreiheit der Wohnung bestätigen kann.
Der Vermieter wird es dann schwer haben seiner Beweispflicht gerecht zu werden.
Das Einschalten eines Anwaltes lohnt bei diesem Betrag nicht. Hilfreich kann sein, Mitglied in einem Mieterverein zu werden, die dann auch etwaige Unstimmigkeiten bei der NK-Abrechnung klären können.
MfG
rewi1209
Hallo,
Meiner Meinung nach, hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzubehalten, wenn auf dem Übergabeprotokoll keine Schäden o.ä. vermerkt sind.
Um an das restlcihe Geld zu kommen, bleibt dann nur der Weg über ein Mahnverfahren nachdem die Frist ohne Zahlung verstrichen ist. Das wird beim Gericht beantragt und kostet nicht so viel. Ich glaube das waren 20-50€. Dafür braucht man keinen Anwalt.
Wenn Sie doch einen Anwalt möchten, können Sie zuerst einen Beratungsgutschein für eine anwaltliche Erstberatung beantragen. Das macht man auch beim Amtsgericht. Der Anwalt kostet dann bis 10€ für diesen ersten Termin und dann kann entschieden werden, ob er was machen kann und soll und wie es weiter geht. Ich denke, mit einem Anwalt, ist es einfacher, weil der sich ja schließlich besser auskennt.
Im weiteren Verlauf kann der Anwalt dann für Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
So ein Mahnverfahren kann allerdings einige Jahre dauern aber vielleicht überlegt es sich der Vermieter nochmal wenn er Post vom Gericht bekommt.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Sollte etwas fehlerhaft sein, bitte korrigieren.
hallo,
wenn etwas im übergabeprotokoll nicht erwähnt wurde, kann niemand (weder vermieter, noch mieter) angebliche ansprüche nachträglich geltend machen, immer davon ausgehend, dass in diesem protokoll beide seiten mit unterschrift bestätigt haben.
anwaltskosten belaufen sich in solchen fällen immer bezug nehmend auf den streitwert! mal abgesehen davon, dass bei einem eventuellen gewonnenen urteil das geld vom anwalt/in zurückerstattet wird, kosten trägt dann die gegenseite.
würde ich in diesem fall aber nicht in erwägung ziehen, da der sachverhalt eigentlich klar ist. empfehle beim zuständigen amtsgericht einen mahnbescheid gegen den ex- vermieter zu erwirken (streitwert+ anfallende kosten).
ich hoffe, ich konnte einige unklarheiten beseitigen, ansonsten:
[email protected]
Hi,
der Vermieter hat meines Wissens das Recht, die Mietkaution für 3 Monate ohne Angaben von Gründen zurück zu halten.
Wenn das Übergabeprotokoll aber ordnungsgemäß und ohne Mängel ausgefüllt und von beiden unterschrieben wurde, sollte die Mietsicheheit komplett zurück erstattet werden müssen.
Nach der Fristsetzung geht wes meines Erachtens nur noch über einen Anwalt, allerdings weiß ich nicht genau was der Kosten würde.
Ist glaube ich immer ein gewisser Prozentsatz (10%???) des Streitwertes plus die sonstigen Kosten (Briefe, Einschreiben, Prozesskosten - falls es dazu kommt- und weitere Dienste die dazu gehören).
Diese bekommt im Normalfall der Verlierer des Prozesses aufgebürdet, also sollte man eben vorher gut überlegen, ob man auch gewinnt und ob es die Streitsumme wert ist einen VErsuch zu wagen.
Viel Erfolg
SilentGreen