Kaution einbehalten

Hallo liebe Wissenden:
folgende Frage
Herr A. bewohnt eine Wohnung. Durch einen Wassereintritt wird in einem Raum das Parkett zerstört.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, jedoch mit Abzug da das P. schon 16 Jahre alt ist.
Nun behält der VM die Kaution ein, da er meint, mehr für den Schaden bekommen zu müssen.
Ein Tischler hatte ca 3000 euro ausgerechnet, der Sachverständige der Versicherung nur 650 Euro.
Wie sieht dies aus?

Hallo König,

auch dies scheint ein Fall für eine Rechtsberatung zu sein, in welcher endgültig ein Anwalt Aufklärung leisten kann.

Die gewünschte Auskunft können Sie auch bei der Rechtsabteilung der leistenden Versicherung abklären.

Nach meiner unverbindlichen Ansicht gehört der fest verbundene Bodenbelag zum Objekt und die Ersatzpflicht liegt beim Vermieter.

Daß sich die Versicherung auf den Zeitwert zurückzieht und die Differenz der Schadenshöhe dem Vermieter überläßt dürfte für den Vermieter unerfreulich und schwer zu schlucken sein.

Aber das haben Kröten so an sich.

Aus meiner Sicht ist der Rückgriff auf die Mietkaution nicht zulässig.

Holen Sie vor dem Vermietergespräch die Auskunft der Versicherung ein.

Ich wünsche Gutes Gelingen

Hallo ,

dazu kann ich nicht viel sagen, denn ein gewisses Mass an Abnutzung muß der Vermieter wohl akzeptieren.
Schliesslich bekommt er die Miete und muß akzeptieren daß ein Fußboden abgewohnt wird.
Allerdings würde ich in diesem Fall wirklich besser den Fachmann zu rate ziehen.

MfG

Elmar