Kaution einbehalten

Ich bin im Dezember 2012 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe, aufgrund der Kündigungsfrist, diese am 31.01.2013 an den Vermieter übergeben. Die Jahresabrechnung für 2012 habe ich erhalten und auch beglichen.Für den Januar 2013 habe ich noch die volle Miete incl. 120 Euro Nebenkostenvorauszahlung geleistet. Obwohl ich den Mietraum im Januar nicht mehr nutzte, behält mein Vermieter 150 Euro der Kaution für die Betriebskostenabrechnung 2013 ein. An WW habe ich lt. Zählerstand 0,95 Kubik und an KW 0,25 Kubik verbraucht. Die Heizung lief auf Frostschutz, um an der Heizungsanlage keinen Schaden zu verursachen.Ist der Einbehalt gerechtfertigt?

Hallo, ja das ist gerechtfertigt, da Sie die Wohnung in 2013 noch 1 Monat gemietet hatten (es fallen auch verbrauchsunabhängige NK an, z.B. Grundsteueranteil usw.). So ist´s nunmal.- Gruß, Achim

Vielen Dank für die Antwort.

Da werd ich also bis Mai 2014 warten müssen, um meine Kaution zu bekommen. Denn eher wird keine Abrechnung erstellt.
MfG flottenaddel

Hallo, ja das ist gerechtfertigt, da Sie die Wohnung in 2013
noch 1 Monat gemietet hatten (es fallen auch
verbrauchsunabhängige NK an, z.B. Grundsteueranteil usw.). So
ist´s nunmal.- Gruß, Achim