Kaution einbehalten

bin seit drei monaten aus meiner wohnung ausgezogen. es gibt ein Übernahmeprotokoll das sowohl von Vermieter ls auch vom Makler unterschrieben wurde…Habe jetzt nach mehrmaligem anrufen, da ich meine kaution immer noch nicht habe, die ex vermieterin erreicht, die mir dann sagte die schlafzimmertüre sei ja voll von den Kaninchen verkratzt. Auf die Frage warum sich niemand bei mir gemeldet hat um mit mir drüber zu sprechen sagt sie:der Makler hätte zu ihr gesagt sie solle doch einfach mal abwarten ob ich überhaupt nach der Kaution frage, hat sich aber weder mal drüber informiert was das kostet oder sonst was. was kann ich tun? Ich denke wenn die Kratzer so schlimm gewesen seien (mir sind sie nicht aufgefallen) wären sie ja bei der Übernahme schon aufgefallen.

Hallo,
wenn im Übergabeprotokoll der vertragsmäßige Zustand der Wohnung dokumentiert wurde, kann die Vermieterin im Nachhinein keine Forderungen mehr stellen.  Genau deshalb setzt man so ein Protokoll auf und ich würde die Kaution 
mit Fristsetzung einfordern und danach die VM bei Nichtzahlkung in Zahlungsverzug setzen und dann das Mahnverfahren einleiten - also nochmals anmahnen, letzte Mahnung und dann halt beim Amtsgericht vorsprechen.

Grüße

Die Wohnung ist mängelfrei abgenommen worden, du hast es schriftlich laut Protokoll.
Eine Zimmertür ist ja eigentlich gut genug sichtbar, um bei einer Begehung aufzufallen.
Eine Kaution darf nicht willkürlich mit evtl. Schäden gegengerechnet werden, du hast nach erfolgreicher Abnahme ein Anrecht auf deine Kaution.

Erstmal sehr ehrenwert von dir, wenn du im Nachhinein für einen evtl. Schaden von dir noch aufkommen willst. Aber stell es dir so vor: du übergibst nach Unterzeichnung eines Protokolls ohne Mängel die Schlüssel, und irgendjemand kann dann doch noch nach dir einen Schaden anrichten, z.B. Handwerker oder der Eigentümer selbst, und will dir das anlasten. Wo ist das Ende wenn nicht nach der Abnahme?

Wenn du nicht weiter weist, kannst du der Vermieterin noch einen Brief schreiben und deinen Standpunkt schildern und auf Auszahlung der Kaution bestehen, weil du ansonsten einen Anwalt einschalten wirst. Du könntest nachträglich eine Ausbesserung des Schadens vorschlagen. Aber mal ehrlich: einfach eine Kaution nicht mehr auszuzahlen, weil man noch ein paar Schrammen entdeckt hat - ?

Guten Abend!

Du könntest nachträglich eine

Ausbesserung des Schadens vorschlagen.

Würde ich nicht machen. Die Wohnung wurde als einwandfrei abgenommen. Dann würde ich nicht hergehen und das Übergabeprotokoll entwerten, indem man trotzdem noch Arbeiten durchführt. Außerdem: Man schleift und spachtelt an einer Tür herum, dabei passiert ein Malheut … nee, nee… Frist setzen und nach fruchtlosem Verstreichen den groben Keil auf den groben Klotz. Das begreifen die Leut’. Alles andere gibt nur Ärger und dankt niemand.

Gruß
Wolfgang

nur mal so…
dass nicht sofort anspruch auf die volle kaution besteht, hat noch keiner erwähnt. ist aber allen beteiligten bekannt, oder?
http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/…
http://www.anwalt.de/rechtstipps/streitpunkt-mietkau…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…