Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
habe eine kurze Frage ich hoffe ich bin bei Ihnen richtig=)
Ich bin am 01.12.2010 aus meiner alten Whng ausgezogen.
Ich hatte eine Nachmieterin die ich aus meinem Ort kannte, die die Whng übergangslos übernahm.
Meine Kaution -meinte der Vermieter- würde ich später bekommen weil ja eigentlich eine 3-Monatige Kündigungsfrist bestehen würde.
So nun 5 Monate später bin ich jede Woche in Kontakt mit dem Vermieter.
Dieser will mir meine Kaution nicht zurückgeben, da die neue Mieterin nicht regelmässig bezahlt, unzuverlässig wäre, und das wäre ja auch meine Schuld weil ich Sie vermittelt habe(ich wusste natürlich nicht das sie so ist.)
So nun meinte er (da die Mieterin jetzt gekündigt hat) wir warten ab bis Sie draußen ist und schauen dann in welchem Zustand die Wohnung ist.
Er meinte er hat sich informiert das wäre so rechtens. Welchen Zustand die Wohnung hatte als ich ausgezogen bin weiß und wusste er aber nicht da es nie eine Übergabe mit dem Vermieter gab das lief alles unter der Hand.
Ich habe jetzt hier gelesen das ich nach 6 Monaten anspruch auf die Kaution habe, ich ihm dann also mit Anwalt drohnen könnte oder? Ich weiss nur nicht wie das in meinem speziellen Fall ist…
Danke schonmal für Antwort, würde mich SEHR SEHR SEHR über Hilfe freuen!!
Anna
Hallo Anna,
natürlich unglücklich,
Gibt es denn einen Mietvertrag den der Vermieter mit der neuen Mieterin erstellt hat und gegenseitig Unterzeichnet wurde?. Wenn ja dann berührt das eine das andere nicht.
Meines wissens kann man 3 Neumietervorschläge bringen,wenn frühzeitig ausgezogen werden soll. Werden diese abgelehnt muß der nächste vom Vermieter selbst gesucht werden jedoch die Miete kann bis zum Kündigungsende verlangt werden. Nur die neue Mieterin ist ja gleich übergangslos eingezogen und er hat diese akzeptiert. Der Vermieter ist natürlich hier selbst in der Pflicht zu prüfen, ob die neue Kaution hinterlegt wird und die Mieten regelmäßig bezahlt werden. Warum wurden keine Abnahmen, Zählerablesen usw. mit dem Vermieter gemacht oder verlangt. Hier war doch ein Vertrauen vorhanden Ihnen gegenüber. Gibt es dritte Personen die nicht im Verwandschaftsverhältnis zu Ihnen sind und etwas bezeugen können?.
Mit der neuen Mieterin besehen ja jedenfalls mündliche Vereinbarungen zwischen Vermieter unsd Mieterin, schon alleine wenn jetzt eine Kündigung vorliegt. Da können Sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der jetzige Zustand hat nichts mit dem zutun als Sie die Wohnung überlassen haben. Nach dem Prinzip " wie gesehen so übernommen".
Wenn Sie einen Privat-Rechtschutz haben, dort anmelden eine Schadensnummer gebenlassen und damit zu einem Anwalt der Mietrecht in seinem Aufgabengebiet hat. Ansonsten über die Hausverwaltung, den die müssen hier ganz neutral auftreten. Oder eine Beratung über einen Anwalt einholen, diesen bezahlen und am Ende als Aufwandskosten mit einfliesen lassen.
Ich hoffe Ihnen hiermit ein Stück weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
habe eine kurze Frage ich hoffe ich bin bei Ihnen richtig=)
Ich bin am 01.12.2010 aus meiner alten Whng ausgezogen.
Ich hatte eine Nachmieterin die ich aus meinem Ort kannte, die
die Whng übergangslos übernahm.
Meine Kaution -meinte der Vermieter- würde ich später bekommen
weil ja eigentlich eine 3-Monatige Kündigungsfrist bestehen
würde.
So nun 5 Monate später bin ich jede Woche in Kontakt mit dem
Vermieter.
Dieser will mir meine Kaution nicht zurückgeben, da die neue
Mieterin nicht regelmässig bezahlt, unzuverlässig wäre, und
das wäre ja auch meine Schuld weil ich Sie vermittelt habe(ich
wusste natürlich nicht das sie so ist.)
So nun meinte er (da die Mieterin jetzt gekündigt hat) wir
warten ab bis Sie draußen ist und schauen dann in welchem
Zustand die Wohnung ist.
Er meinte er hat sich informiert das wäre so rechtens. Welchen
Zustand die Wohnung hatte als ich ausgezogen bin weiß und
wusste er aber nicht da es nie eine Übergabe mit dem Vermieter
gab das lief alles unter der Hand.
Ich habe jetzt hier gelesen das ich nach 6 Monaten anspruch
auf die Kaution habe, ich ihm dann also mit Anwalt drohnen
könnte oder? Ich weiss nur nicht wie das in meinem speziellen
Fall ist…
Danke schonmal für Antwort, würde mich SEHR SEHR SEHR über
Hilfe freuen!!
Anna
Hallo,
Danke erstmal für die Anfrage aber ich bin leider nicht
der richtige Ansprechpartner in der Sache.
Ich empfehle ihnen dringend eine Rechtsanwalt hinzuziehen.
Sie haben ein Fehler gemacht in dem sie keine
ordentliche Übergabe mit dem Vermieter gemacht haben.
Das könnte Ihnen unter umständen teuer zu stehen kommen.
Ich wünsch Ihnen trotzdem viel Glück bei der Sache.
Es tut mir leid Ihnen nicht weiterhelfen zu können.
MfG
Hallo,
tut mir leid, da kann ich leider keine rechtsverbindliche Antwort geben.
mfG
Hallo Anna,
erst mal eine Frage: hat Deine Nachmieterin einen Mietvertrag abgeschlossen mit Deinem Vermieter? Oder hat sie Dein Mietvertrag übernommen? Wenn es so ist, weiß ich es nicht genau.Was meinst Du mit unter der Hand? Sollte aber ein regulärer Mietvertrag bestehen, bist Du logisch aussenvor. Der Vermieter muß Dir sofort die Kaution zurückgeben, da er mit dem neuen Mietvertrag der Zustand der Wohnung akzeptiert hat. Nach Übergabe der Wohnung kann er Dich nicht mehr Haftbar machen.
Ansonsten kann ich Dir nur raten zur Mieterbund zu gehen, sie sind absolut kompetent und es kostet hier in Hamburg zumindest €60,00 imj Jahr, es lohnt sich echt.Ich bin leider kein Jurist, hoffe aber Dir ein wenig geholfen zu haben.
Liebe Grüß
Elly
Hallo,
also 1. hat Ihre Kaution nichts mit der Kaution der Nachmieterin zutun. Jeder neue Mieter hat eine Kaution an den Vermieter zu zahlen. Ihre Kaution darf nicht für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden, die z.B. Ihre Nachmieterin verursacht hat, weil sie etwa die Wohnung in keinem guten Zustand hinterlassen hat. Warum nach Ihrem Auszug keine Übernahme oder wenigstens Sichtung der Wohnung durch den Vermieter erfolgte, entzieht sich meiner Kenntnis. Eigentlich hätte er dies tun müssen, um zu wissen, ob Sie oder Ihre Nachmieterin Schäden hinterlassen haben/hat.
2. Kann der Vermieter - ich glaube bis zu 2 Jahren - Ihre Kaution einbehalten - oder waren es die Genossenschaftsanteile? Auf letzteres gibt es zumindest Zinsen, die dem Mieter zugute kommen. Leider weiß ich nicht, mit welchen Mitteln oder auf welchem Wege Sie Ihre Kaution einfordern können. Sie wären auf sicherer Seite, wenn Sie nach Ihrem Auszug ein Übergabeprotokoll angefertigt hätten, welches der Vermieter unterschrieben hat. So kann er Ihnen nicht Monate nach Auszug noch vorwerfen, Sie hätten die Wohnung in schlechtem Zustand hinterlassen. Letztlich darf er Ihre Kaution nicht für Schäden aufwenden bzw. für deren Beseitigung, wenn die Nachmieterin diese verursacht hat. Und Schuldzuweisung an Sie, wenn die Nachmieterin nicht zahlt oder unzuverlässig ist, geht schon einmal gar nicht.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
Sehr geehrte Frau Manger,
leider werde ich Ihnen nicht groß weiterhelfen können.
Ist leider nicht mein Fachbereich.
Habe aber große bedenken das Ihr alter Vermieter im Recht ist.
Am besten wenden Sie sich an den Mieterschutzbund oder an einen Rechtsanwalt.
Wenn man den Anwalt kennt gibt es meißtens diese Art der Auskunft sogar kostenfrei.
Vielleicht haben ja Freunde, aus der Familie oder Bekannte einen ähnlichen Fall und könnten einfach mal bei Ihrem Anwalt nachfragen.
Wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg…
Mit freundlichen Grüßen
K.Peter Eschweiler