HI!
Meine Frage ist folgende:
Kann ich als einer von 4 WG-lern (habe Kontovollmacht) die Auszahlung der Kaution an eine Partei der WG (WICHTIG: Ich und die anderen 2 Personen möchten das so, auf Grund der noch nicht feststehenden Nebenkostenabrechnung)verweigern?
Das Problem liegt darin, dass wir dem 4ten Mieter nicht vertrauen.
Wäre dieser Schritt rechtens ?
Hallo, ohne Gewähr antworte ich, wie folgt: Der, oder die Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, können einen Teil der Kaution (z.B. den auf 1 Person entfallenden Mittelwert der letzten 3 NK-Abrechnungen)bis zur nächsten NK-Abrechnung zurückhalten. Ist einer der 4 Personen Hauptmieter, die anderen 3 dessen Untermieter, so kann der Hauptmieter diesen Betrag zurückhalten.- Mehr kann ich dazu nicht sagen.- Alles Gute, Achim
Hallo guten Tag, generell kann man die Kaution einbehalten bis zum gewissen Tag x,aber da müssen grüde vorliegen,hat er die Whg beschädigt und so weiter, würde in eurem fall den Mieterbund fragen,oder einen Anwalt.liebe grüße anna
Hallo Dr.Jenner,
aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob Du die Kaution schon bekommen hast oder nicht? In der Regel ist es so, dass der Vermieter die Kaution erst nach 6 monatiger Prüfzeit auszahlen muss.Das heisst, wenn noch Zahlungen offen sind (in Deinem Fall die Nebenkostenabrechnung)kann der Vermieter die Kosten von der Kaution abziehen. Wenn Du die Kaution aber schon bekommen hast, hat der Vermieter wahrscheinlich keine Ansprüche bzg.der NK. Also Du kannst die Kaution getrost durch 4 Personen teilen.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen
Hallo!
Es tut mir leid, ich kenne mir dabei nicht aus. Ich bin nur Interessierte, aber kein „Experte“ auf dem Gebiet. Da muss ein Irrtum vorliegen, dass wer-weiss-was mich als „Experte“ vorgeschlagen hat.
Gruß
das kommt darauf an, wie hoch die Kaution ist. Üblicherweise sollte man nicht mehr einbehalten, was als zu erwartende Nachzahlung zu erwarten ist. Der Rest ist ohne große Verzögerung auszubezahlen.