Mieterin möchte nach 5 Monaten nun entlich Kaution und Nebenkosten zurück fordern. Es bestehen keine Forderungen bezüglich Mietschäden und aufgrund der hohen Rückzahlung vom Vorjahr ist auch nicht zu erwarten, das Nebenkosten nachgezahlt werden müssen.
Mieterin hört seit 5Monaten nix vom Vermieter. Welche Frist ist angemessen um die zahlung der Kaution und NK zu fordern und wie formuliert man am besten, das falls Vermieter nicht reagiert, die Mieterin einen Rechtsanwalt dazuzieht und die entstehenden Kosten dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Wie oft muss man überhaupt selbst anmahnen, befor man den Anwalt mit der Sache beauftragen kann und die Kosten dafür wiederrum auf den Vermieter umsetzen kann
Hallo,
einen selbst beauftragten Anwalt bezahlt man grundsätzlich selber. Es sei denn ein Gericht stellt im Urteil fest, das dieser von der gegenseite getragen werden muss. Es ist ein Irrglaube, das man meint, ein hinzugezogener Anwalt hat von der gegenseite bezahlt zu werden. Hier gilt das Bestellerprinzip.
Gilt auch, wenn der VM nicht zahlungsfähig wäre - der Anwalt will trotzdem sein Geld und wird sich dann an den wenden, der ihn beauftragt hat.
Grundsätzlich gibt es keine Frist zur Zurückzahlung der Kaution. Also rein rechtlich. Auch muss man den VM erst in den Zahlkungsverzug setzen. Auch hierfür bedarf es keines Anwalt.
Die Kaution kann man jederzeit einfordern, wenn keine Forderungen seitens des Vermieters bestehen. Geht man das schlau an, vermerkt man den spätesten Rückzahlungstermin bereits im Übergabeprotokoll.
Somit den VM anschreiben und mit einer Frist von 14 Tagen die Kaution einfordern. Verstreicht der Termin, kann man den VM in Zahlungsverzug setzen und ein Mahnverfahren einleiten. Die Mahnungen sollten beweisbar sein (bitte nicht mit Rückschein versenden, denn der VM kann den Empfang verweigern - da hat man nichts von) Am Besten mit Zeugen kuvertieren und zur Post bringen als Einwurfeinschreiben. Reagiert der VM nach mehrern Mahnungen nicht, kann man beim Amtsgericht eine Vollstreckung beantragen.
Das Amtsgericht prüft den berechtigten Anspruch nicht, also bedarf es dort auch keines Rechtsbeistand. Der VM ist dann am Zug zu erklären, ob die Ansprüche rechtlich haltbar sind. Das Mahnverfahren ist nicht kostenlos, aber allemal günstiger als ein Anwalt, der auch nicht mehr erreicht
Es sei denn man ist Mitglied im Mieterverein/Mietrechtschutz (was man als Mieter ja genrell sein sollte) und da ist der Service oft inklusive. Den nimmt man dann in AnspruchGrüße
Grüße
Der VM kann einen Teil der Kaution 3 - 6 Monate zurückbehalten (die sogenannte Überlegungsfrist).
Dieser Teil besteht aus 3 - 4 monatlichen Vorauszahlungen der Nebenkostenpauschale
BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VII ZR 71/05.
Wenn das Mahnverfahren per Mahnbeschied in Gang gesetzt wurde, bedarf es keiner weiteren Mahnverfahren!
MfG ramses90