wie wäre in folgendem angenommenen Fall zu verfahren ?
Ehepaar hat 2001 eine schöne Wohnung bezogen und die dafür fällige
Kaution wurde vom Ehemann allein aufgebracht und auf einem
dafür vorgesehenen Konto mit Sparbuch hinterlegt, im Sparvertrag
ist er allein eingetragen.
Im Mietvertrag sind beide Eheleute eingetragen.
Nun möchte der Ehemann die gemeinsame Wohnung verlassen und fragt
sich nat. ob überhaupt und wie er die Kaution zurückbekommen kann ?
Die Ehefrau möchte diese Wohnung nun allein behalten.
er fordert den Betrag von der Ehefrau ?
er fordert den Betrag vom Vermieter und dieser möge sich die Kaution
von der Ehefrau holen ?
bei dem von dir geschilderten Fall ist es so, dass der scheidende Ehemann zunächst mal Mieter der gemeinsamen Wohnung bleibt, solange dies im Mietvertrag nicht anders bestimmt wird.
Deswegen bleibt für den VM die geleistete Kaution entsprechender Bestandteil des Mietvertrages und er wird diese mit Sicherheit nicht einfach „rausrücken“.
Wäre das erwähnte Sparbuch im Besitz des VM oder im Besitz des Ehepaares?
Bei Kontaktaufnahme zum VM ist auch zu bedenken, dass dieser nicht automatisch zustimmen muss, wenn die Ehefrau allein die Wohnung weiter mieten will. D.h., der Ehemann bliebe - wie oben gesagt - weiter Mitmieter mit allen Pflichten (und Rechten). Dazu gehört auch die Kaution.
Die könnte er also im Fall des Falles erst mal nur von der Ehefrau einfordern, wobei da wieder ein Problem wäre, dass diese später ein Sparbuch auf den Namen des Mannes nicht einlösen kann (insbes. wenn dieser evtl. nicht mehr ihr Ehemann ist).
Klare Verhältnisse zu schaffen, wäre hier dringend angeraten: Wohnung gemeinsam kündigen, neuen Mietvertrag abschließen (nur auf die Ehefrau), Kaution neu hinterlegen (nur von Ehefrau). Wie gesagt muss hierzu der VM zustimmen.
nita hat dir ja schon sehr ausführlich die rechtl. Situation geschildert.
Das mit der wohnung kann ein Problem werden, wenn der VM den Ehemann nicht aus dem Vertrag entlässt. Bei uns ist es kein Problem, da ich die Miete zahle. aber ein Risiko für den der auszieht ist es schon. Er könnte gerichtlich versuchen, dich zur Kündigung zu verklagen, was aber, je nach Umständen nicht so einfach ist.
Da ich auch getrennt bin, sage ich dir einfach, wie wir das gemacht haben.
er fordert den Betrag von der Ehefrau ?
Ja.
Wir haben uns selbst geeinigt und intern einen Vermögensausgleich gemacht. Da i. d. R. jeder vom Anderen was zu bekommen hat (Zugewinnausgleich) habe ich die Hälfte der Kaution einfach mit meinen Anteilen für Versicherungen, Steuerrückzahlungen etc. verrechnet.
Dadurch musste ich das Geld nicht bar leisten und die Kaution gehört nach Auszug mir. Er sollte dann das Sparbuch aber auf deinen Namen umschreiben, oder eben eine entsprechende Erklärung machen.
Ansonsten sagt euch das der Anwalt, was ihr tun könnt.
zunächst einmal ist Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, ob er dem Vertragsaustritt des Ehemannes überhaupt zustimmen würde. Im positiven Fall gibt es dann mehrere Möglichkeiten, wobei ich die unten geschilderte Radikalkur für eher weniger interessant halte, zumal dadurch für die Ehefrau ein vollkommen neuer Vertrag entstehen würde, der ggf. nachteilig sein könnte. Besser wäre meiner Meinung nach eine Entlassung des Ehemannes durch entsprechendes Schreiben des Vermieters. Bzgl. der Kaution wäre dann denkbar, dass z.B. der Ehemann das Sparbuch an die Ehefrau gegen Zahlung der neuen Kaution an ihn abtritt, oder der Vermieter die vorhandene Kaution Zug um Zug gegen Stellung der neuen Kaution herausgibt.
Gruß vom Wiz
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freut mich, wenn ich dich so amüsiere, aber das gibt es durchaus. Selbstverständlich wird das Geld auf dem Sparbuch entsprechend zweckgebunden angelegt, so dass sich keiner einfach so daran bedienen kann. Der Möglichkeiten gibt es gar viele.
Gruß
Nita
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Das ist der richtige Weg, jedoch in Absprache mit dem Vermieter. Vielleicht kann sie auch die Kaution selbst anlegen und wenn der Vermieter das in den Händen hat, wird er sich wohl nicht weigern, die andere Kaution auszuzahlen.
Denn wenn die Frau das Geld an den Mann auszahlt, bekommt der trotzdem bei ihrem Auszug die Kaution der Wohnung, da er eingetragen ist.