Wohnung wurde zum 31.08.2006 gekündigt, Nachmieter wurden dem Vermieter mehrere vorgeschlagen (alle Nachmieter haben angegeben, dass sie die WOhnung bereits ab 01.07.06 mieten möchten - das war Voraussetzung für den Vormieter, der die WOhnung schnell loswerden wollte - die anderen wurden erst gar nicht dem Vermieter vorgeschlagen)
Der Vermieter hat hinterhältig (weil er die Mieter nicht ausstehen kann) einen Nachmieter ausgesucht, der ja eigentlich nur ab 01.07. angegeben hat, damit er auch vorgeschlagen wird. EIgentlich wollte er lieber später einziehen. Also haben der Nachmieter und Vermieter einen Vertrag ab 01.08. gemacht.
Der Vormieter sollte nun also auf den Mietkosten von Juli 2006 sitzen bleiben (obwohl er lange ausgezogen ist).
Diese Miete wurde bisher noch immer nicht bezahlt. Der Vormieter weigert sich und hat bisher auch keine Mahnung bekommen. Allerdings hat er auch seine Kautionszahlung noch nicht wieder bekommen.
Kaution beträgt 375 Euro. Die fehlende Miete beträgt 500 Euro.
Der Vormieter möchte jetzt natürlich gerne die Kaution, denn die eine Monatsmiete hätte er niemals zahlen müssen, wenn der Vermieter sie nicht rein gelegt hätte. Also wäre Verrechnung ja nicht angebracht.
Der Vormieter hat sich jetzt folgendes gedacht: Abwarten bis 1 Jahr nach offiziellem Auszug (31.07.07), dann wäre die fehlende Miete verjährt (ist das richtig? Oder eine Falschannahme?)
Dann die fehlende Kautionsrückzahlung einklagen, denn diese ist ja noch nicht verjährt, da sie erst 3 Monate nach Auszug fällig wird.
Ist das so möglich? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, die bisher noch gar nicht bedacht wurden?
ich frage mich bei der Geschichte, wie naiv der Vormieter eigentlich ist, dass er meint, sich nicht an Verträge halten zu müssen und zu glauben, irgendein Gericht würde ihm dabei auch noch helfen.
da der Vermieter in der Wahl seiner Mieter frei ist, auch ohne jeden Hinterhalt, steht der Vormieter jetzt blöd da: Er hat Mietschulden. Die Kaution wird der Vermieter wohl bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten und mit der letzten ausstehenden Miete verrechnen.
Dann die fehlende Kautionsrückzahlung einklagen, denn diese
ist ja noch nicht verjährt, da sie erst 3 Monate nach Auszug
fällig wird.
Da wird die Vormieterin aber lange suchen müssen, bis sie einen dermaßen depperten Richter findet.
ich frage mich bei der Geschichte, wie naiv der Vormieter
eigentlich ist, dass er meint, sich nicht an Verträge halten
zu müssen und zu glauben, irgendein Gericht würde ihm dabei
auch noch helfen.
Der Vormieter ist so naiv, weil vorher mit dem Vermieter ausgemacht wurde, dass ab dem 01.07.06 ein Nachmieter drin ist. Der Vermieter hatte zugestimmt. Er hätte auch einfach den Vertrag ab dem 01.07.06 für den Nachmieter machen können (zumal der Nachmieter ja die Wohnung schon ab Mitte Juli genutzt hat - aber einfach nicht dafür bezahlen wollte)
Also besteht hier die Frage, wer hier naiv ist?
Der Vormieter, der einfach nur aus der Wohnung raus wollte und mit jeder Partei gesprochen hat, um dies auch abzusichern?
Der Nachmieter, der sich an seine Versprechen und Aussagen nicht gehalten hat nur um einen Vorteil gegenüber anderen Mietinteressenten zu erlangen.
Der Vermieter, der sich ebenfalls an kein Versprechen gehalten hat und das nur, um dem Vormieter eins auszuwischen, weil er ihn nicht leiden kann.
ich frage mich bei der Geschichte, wie naiv der Vormieter
eigentlich ist, dass er meint, sich nicht an Verträge halten
zu müssen und zu glauben, irgendein Gericht würde ihm dabei
auch noch helfen.
Der Vormieter ist so naiv, weil vorher mit dem Vermieter
ausgemacht wurde, dass ab dem 01.07.06 ein Nachmieter drin ist.
Schriftlich? Beweisbar?
Der Vermieter hatte zugestimmt.
Schriftlich? Beweisbar?
Also besteht hier die Frage, wer hier naiv ist?
Mir stellt sich die frage nicht.
Der Vormieter, der einfach nur aus der Wohnung raus wollte und
mit jeder Partei gesprochen hat, um dies auch abzusichern?
Abzusichern? Schriftlich? Beweisbar?
Der Nachmieter, der sich an seine Versprechen und Aussagen
nicht gehalten hat nur um einen Vorteil gegenüber anderen
Mietinteressenten zu erlangen.
Naja, wenn man ihm das auch vorher alles so auf die Nase bindet…
Also, solang da nichts anderes auftaucht, besteht ein Mietvertrag, der zu erfüllen ist. In diesem Mietvertrag wird vermutlich eine Klausel drinstehen wie „Nebenabreden bedürfen der Schriftform“ oder ähnlich.
Der Vormieter hat sich jetzt folgendes gedacht: Abwarten bis 1
Jahr nach offiziellem Auszug (31.07.07), dann wäre die
fehlende Miete verjährt (ist das richtig? Oder eine
Falschannahme?)
Ja, absolute Falschannahme. Mietzinsforderungen verjähren nach Par. 195 BGB nach drei Jahren. Beginn der Verjährungsfrist ist dabei das Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Sofern der Mieter dann die Kautionsrückzahlung einklagt, kann der Vermieter die Aufrechnung erklären und den Rest seiner Forderung im Wege der Widerklage geltend machen.
Dann die fehlende Kautionsrückzahlung einklagen, denn diese
ist ja noch nicht verjährt, da sie erst 3 Monate nach Auszug
fällig wird.
Ist das so möglich? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten,
die bisher noch gar nicht bedacht wurden?
Und wie schaut es mit der Tatsache aus, dass der Schlüssel bereits Ende Juli übergeben wurde und ja so die Nutzung für den Vormieter unmöglich wurde? Und mit der Tatsache, dass der Nachmieter die Wohnung schon vor dem 01.08. bewohnt hat (dem hat der Vormieter nicht zugestimmt, besser gesagt, er wurde nicht gefragt, obwohl er offiziell ja noch der Mieter war)
genau genommen, müsste der Vormieter jetzt also dem Nachmieter eine Mahnung über die fehlende Miete schreiben, oder? Denn so ist er der „Untermieter“ für einen Monat gewesen.
Und wie schaut es mit der Tatsache aus, dass der Schlüssel
bereits Ende Juli übergeben wurde
Die Vormieterin kann mit ihren(!) Schlüsseln machen, was sie möchte.
Oder wurden die mit Quittung(!) an den Vermieter übergeben?
ja so die Nutzung für den Vormieter unmöglich wurde?
Niemand hat den Vormieter gezwungen, seine Schlüssel abzugeben.
Und mit der Tatsache, dass der
Nachmieter die Wohnung schon vor dem 01.08. bewohnt hat (dem
hat der Vormieter nicht zugestimmt, besser gesagt, er wurde
nicht gefragt, obwohl er offiziell ja noch der Mieter war)
Beweis?
genau genommen, müsste der Vormieter jetzt also dem Nachmieter
eine Mahnung über die fehlende Miete schreiben, oder? Denn so
ist er der „Untermieter“ für einen Monat gewesen.
Das könnte man versuchen. Aber wie gesagt, a) ich sehe enorme Schwierigkeiten, den ganzen Krempel vernünftig zu belegen und b) selbst wenn das funktioniert bleibt es dabei, dass der Vormieter sich ausgesprochen… gedankenlos verhalten hat in dieser Sache.
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die „paar Euro“ es nicht wert sind, da erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu betreiben, um sich zudem noch auf sehr dünnes Eis zu begeben.
es ist immer wieder spannend wie nachlässig Mieter mit einem der wichtigsten Verträge ihres Lebens umgehen und diesen abschließen, aufkündigen und ändern (wollen).
M.E. hat der hier beschriebene Mieter ebenfalls eine gefährlich blauäugige Einstellung zu den Dingen und wird im neuen Mietverhältnis bei einer solchen Sicht wohl ebenfalls wieder mit fehlenden Sympathien zu kämpfen haben.
Man sollte sich wirklich mal etwas ausführlicher mit Pflichten und Rechten auseinandersetzen. Der VM ist ja nicht alles im Leben schuld.
Ein VM kann, muss aber nicht, einen Nachmieter akzeptieren. Wenn unter denen die sich bewerben gerade der so gefällt der erst später einziehen möchte dann ist das nicht ein Hinterhalt sondern das Wahlrecht des VM welches hier zum Tragen kommt.
Ein Mieter der freiwillig - ohne weitere Bedingungen - seinen Schlüssel vorzeitig abgibt verzichtet auf sein Verfügungsrecht aber befreit sich nicht von der Pflicht seinen vertraglich festgelegten Mietzahlungen nachzukommen.
Theoretisch (denn praktisch ist der Zeitraum ja bereits verstrichen) hätte der Mieter die Schlüssel zurückverlangen können, wenn ihm eine evtl. Nutzung des VM auffällt und widerstrebt.
Es gibt soweit ich weiss verschiedene Urteile zur Nutzung vorzeitig zurückgegebenen Wohnraums seitens des VM. Einige sagen aus, dass der VM die Wohnung nicht vorzeitig nutzen durfte, andere wieder das der Mieter freiwillig auf das Nutzungsrecht verzichtet hat und der VM die Wohnung kostenfrei an neue Mieter übergeben durfte.
Ganz klar ist nur eins: Der VM darf nicht zweimal Miete kassieren. Soweit ich verstanden habe, hat er das auch nicht getan.
Somit bleibt für diesen Fall eines übrig zu fragen: Gibt es irgendwelche Beweise für den Hergang der Geschichte die belegen würden, das der VM entgegen beidseits getroffener Absprachen gehandelt hat? Wenn nein, schließe ich mich der Meinun von Malte an: Da hat wohl jemand schlechte Karten und setzt sich gerade selbst ins Unrecht.
Und wie schaut es mit der Tatsache aus, dass der Schlüssel
bereits Ende Juli übergeben wurde und ja so die Nutzung für
den Vormieter unmöglich wurde? Und mit der Tatsache, dass der
Nachmieter die Wohnung schon vor dem 01.08. bewohnt hat (dem
hat der Vormieter nicht zugestimmt, besser gesagt, er wurde
nicht gefragt, obwohl er offiziell ja noch der Mieter war)
Die fehlende Nutzungsmöglichkeit schliesst den Mietzinsanspruch des Vermieters nicht aus. Wenn die Wohnung bis zur Neuvermietung freisteht, kann der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter geltend machen, wenn der Mieter vorzeitig aus dem Objekt gezogen ist.
genau genommen, müsste der Vormieter jetzt also dem Nachmieter
eine Mahnung über die fehlende Miete schreiben, oder? Denn so
ist er der „Untermieter“ für einen Monat gewesen.
Nein. Zwischen Vormieter und Nachmieter liegt kein Untermietvertrag vor. Der Nachmieter hat mit dem Vermieter einen späteren Einzugstermin vereinbart.
Und wie schaut es mit der Tatsache aus, dass der Schlüssel
bereits Ende Juli übergeben wurde und ja so die Nutzung für
den Vormieter unmöglich wurde?
Ich dachte es geht gerade um die Juli-Miete ?
Warum dann „bereits“ Ende Juli ?
Ab 1.8. hat doch bereits der Nachmieter bezahlt.
Im übrigen beruhen die Vorstellungen, was alles an der Schlüsselübergabe hängen soll - und leider teilweise auch hier verbreitet wird - mehr auf der Vorstellung von einem Schlüssel würden magische Kräfte ausgehen als auf rechtlichen Grundlagen.
Wenn man zur Mietzahlung verpflichtet ist, ist es völlig irrelevant,
ob man die Wohnung tatsächlich genutzt hat oder nicht.
eine Mahnung über die fehlende Miete schreiben, oder? Denn so
ist er der „Untermieter“ für einen Monat gewesen.
Nee, wenn Vormieter davon nichts wusste, kann mit Nachmieter schlecht ein Vertrag zustande gekommen sein.
Außerdem kann Vormieter einen möglichen Anspruch (zB. aus Bereicherungsrecht) gegen Nachmieter natürlich NICHT dem VERmieter entgegen halten.
Das die Verjährungskiste nicht klappt, wurde ja schon deutlich gesagt.