Kaution + Elternbürgschaft bei Einzug zulässig?

Hallo!
Meine Freundin und Ich möchten zusammenziehen. Beide sind wir angehende Studenten und beziehen BAFöG. Plus Kindergeld+Nebenjob haben wir ausreichend Geld vorhanden zur Zahlung der Warmmiete von 490€ (KM beträgt 320€). Die Kaution beträgt 700€, auch noch machbar.
Nun verlangt die VM-Gesellschaft jedoch noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Verwandten. Bei dieser wurde jedoch nicht festgelegt, dass sie nur die restlichen 260€ (denn Limit sind ja 3 Monatsmieten laut Gesetzgeber als Sicherheit -> 3x320€=970€) beeinhaltet. Zudem weigert sich meine Großmutter als einzige Verwandte mit eigenem Einkommen (sic) auch aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Bürgschaft zu übernehmen.

Was tun? Sollte ich eine 3fache Kautionszahlung anbieten? Oder gibt es irgendeine andere Alternative? Da hier in Kassel dise Kombination Praxis ist, wäre ja aus dieser Perspektive ein Zusammenzug unmöglich…

Kann leider nicht helfen. Mieterschutzverein ist der beste Anspruchpartner. Grüße H

Du bist ganz richtig informiert, mehr als 3 Monatskaltmieten darf der Vermieter aufgrund einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht vom Bürgen einfordern. Wurde darüber hinaus Kaution geleistet, haftet der Bürge nur für den evtl. Differenzbetrag Kaution/3 Kaltmieten.
Könnte für den Vermieter uninteressant sein, da er die Kaution eigentlich nicht zur Deckung von Mietschulden heranziehen möchte, sondern diese dazu dient, die Wohnung nach einem Auszug in ordnungsgemässem Zustand zurückversetzen zu lassen, falls dies der Mieter nicht getan hat.
Lösung wäre evtl. den kompletten Mietvertrag auf einen solventen Dritten auszustellen (wobei das bei Euch schwierig werden wir, wenn die Oma ihre Daten schon für die Bürgschaft nicht herausgeben möchte).

Eine andere Lösung sehe ich im Moment leider auch nicht.

Viele Grüße
Taormina 23