wenn man als Privatperson nach 6 Monaten immer noch keine Kaution zurückbekommen hat, allerdings nach 6 Monaten einen Brief des Ex-Vermieters mit einer mit Schreibmaschine geschriebnenen Auflistung was alles von Kaution abgezogen wird, wie z.B.:
20,- Reinigung Fenster
20,- Reparatur Türgriff
25,- Reparatur irgendwas (alles fiktiv…)
25,- fehlende Lampe
25,- fehlende Gardine (angenommen Lampe und Gardine standen beim Einzug 1997 im Mietvertrag, sind allerdings beim Auszug Dezember 2006 nicht mehr da gewesen, weil entsorgt - waren bereits 1997 schon gebrauchte Gegenstände)
… und noch weitere Auflistungen zu jeweils 15,- 20- und 25,- Euro. Angenommen zusammen kommt der Ex- Vermieter dann auf einen Betrag von fast 400 Euro, welche er der Kaution abzieht.
Meine Fragen nun:
Ist solche „Abrechnung“ akzeptabel? Kann man/ sollte man original Belege und Rechnungen verlangen? Was wenn man weiß, daß es solche originalen Belege nicht gibt.
Sind Gegenstände die 1997 beim Einzug übernommen wurden (Lampe und Gardine, jeweils beides gebraucht vom Vormieter), allerdings im Mietvertrag stehen, zu ersetzen? Diese Gegenstände waren bereits gebraucht, und nun nach 9 Jahren Mietverhältnis absolut nutzlos und deshalb entsorgt worden. Muss man diese neu kaufen? Oder wird ein „Zeitwert“ berechnet der ersetzt werden muß?
Wie sollte der Abzug des Betrages von der Kaution angefechtet werden, wenn möglich?
angenommen das Protokoll wurde nicht vom ausziehenden Mieter nicht unterschrieben, da es bereits bei Übernahme Streitigkeiten gab.
Muß eine Auflistung von Punkten, ohne Nachweis (original Rechnungen usw.) akzeptiert werden?
Und wie sieht es aus mit Zeitwert von einer 10 oder 15 Jahre alten Gardine, oder Lampe. Kann der Vermieter solche Gegenstände mit 20,- oder 25,- Euro veranschlagen?
Hallo Jasmin,
wenn es ein Übergabeprotokoll gab, dann ist schonmal wichtig,
was da unterschrieben wurde.
Muß eine Auflistung von Punkten, ohne Nachweis (original
Rechnungen usw.) akzeptiert werden?
Muss der Vermieter dem Mieter nicht die Gelegenheit geben, Missstände selber zu beseitigen? Ist es nicht so, dass seine Forderungen nicht mehr gelten, wenn er das unterlassen hat?
Und wie sieht es aus mit Zeitwert von einer 10 oder 15 Jahre
alten Gardine, oder Lampe. Kann der Vermieter solche
Gegenstände mit 20,- oder 25,- Euro veranschlagen?
Meiner Meinung nach, wenn die Gegenstände im Mietvertrag stehen, dann müssen sie nach Auszug auch noch da sein und auch benutzbar sein. Fällt das dann nicht unter „Schönheitsreparaturen“? Muss man Dinge, die man abnutzt, nicht auch ersetzen? Man muss ja auch z.B. Wände neu streichen, wenn sie nicht mehr ansehnlich sind, bzw. muss es beim Auszug tun, wenn man es in den Jahren zur Miete unterlassen hat.
im Zweifelsfalle muss der Vermieter seine Ansprüche belegen. Ansonsten lässt sich so pauschal nicht sagen, wer hier bei welchem Posten im Recht ist. Das entscheidet dann das Gericht.
Bei Lampen und Gardinen erscheint es mir persönlich auch unwahrscheinlich, dass da nach 10 Jahren und mehr noch etwas verlangt werden kann. Andererseits darf der Mieter natürlich auch nicht einfach Teile der Mietsache entsorgen.
Wie weit man in so einer Auseinandersetzung gehen sollte, kann man mit diesen Informationen schlecht sagen. Da bedarf es im Zweifelsfalle eines Rechtsbeistands.