Kaution für Nebenkosten

Ist es rechtens, nach dem Auszug aus der alten Wohnung einen Teil der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen
zurück zu behalten?
Wenn ja wieviel.

Gruß

Uwe

Hallo Uwe,

das richtet sich nach Deinem Mietvertrag. Dort sollte eine Kautionsvereinbarung getroffen sein. Diese sollte auch Vereinbarungen über die Rückzahlung enthalten. Wir handhaben es mit folgender Klausel:
„Der Vermieter darf die Kaution solange zurückbehalten, bis über die Heiz- und sonstige Betriebskosten abgerechnet ist.“

Aber so 100%-ig gültiges Recht gibts da nicht.

Mario

Lieber Mario,

ich empfehle Dir folgende Vertragsklausel:

„Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, von der Kaution einen angemessenen Betrag für die noch folgende Betriebs- und Heizkostenabrechnung bis zu deren Fälligkeit einzubehalten.“

Deine Klausel ist aufgrund des AGB-Gesetztes nicht wirksam.

siehe auch unter IMMOBILIEN-Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

-) bent